Ein Makler, der vom Vermieter beauftragt wurde, Besichtigungstermine für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zu organisieren, hat keine eigenen Rechte gegenüber dem Mieter, die über die Rechte des Vermieters hinausgehen. Auch er kann nicht einfach wie ein Vermieter an der Hautür klingeln. Der Makler kann nur im Namen des Vermieters handeln und muss sich an die gleichen rechtlichen Vorgaben halten. Das bedeutet, dass Besichtigungstermine rechtzeitig angekündigt und mit dem Mieter abgestimmt werden müssen. Der Mieter hat weiterhin das Recht, Besichtigungen zu verweigern oder Bedingungen dafür zu stellen, solange diese angemessen sind.