Verweigern sie als Wohnraummieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietverfahren oder sie stimmen nur teilweise zu oder sie reagieren einfach nicht, bleibt die letzte rechtmäßig getroffene Miethöhe wirksam. Ihr Vermieter kann den Mietvertrag nicht kündigen. Seine einzige Möglichkeit, die gewünschte Vertragsänderung durchzusetzen, besteht darin, sie auf Zustimmung beim Amtsgericht zu verklagen.