Wohngeld ist ein vom Bund und Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Ende 2020 bezogen rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das waren 1,5 % aller privaten Haushalte. Betrugen die Ausgaben 2019 noch 953,6 Millionen Euro, sind sie in 2020 um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert sich von Jahr zu Jahr. Auch sie sollten daher prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung von Wohngeld besteht.
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Wie angekündigt tritt zum 01.01.2023 die Wohngeldreform in Kraft. Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es gibt noch ein paar Unstimmigkeiten, daher können sich möglicherweise noch Änderungen des Gesetzes und damit des Wohngeldes 2023 ergeben Hier jedoch schon einmal die Eckpunkte der Reform:
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