
ABC der Betriebskosten – umlagefähig oder nicht?
Dachrinnenreinigung, Baumfällung, Wartung, Zählerkosten, Sperrmüll oder Hausmeister: Bei der Betriebskostenabrechnung steckt der Teufel oft im Detail.
Das ABC der Betriebskosten hilft Vermietern und Mietern beim schnellen Nachschlagen. Über 180 Stichworte von A bis Z werden verständlich eingeordnet – mit klarer Aussage zur Umlagefähigkeit, rechtlicher Grundlage und Hinweisen für die Abrechnungspraxis.
Hier einige Beispiele aus dem Buch:
Dachrinnenreinigung
Ampel: ⚠
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 17 BetrKV; BGH, VIII ZR 167/03
Kurzantwort: Kosten der Dachrinnenreinigung können umlagefähig sein, aber nur als sonstige Betriebskosten. Dafür braucht es eine konkrete Vereinbarung im Mietvertrag und eine regelmäßige, turnusmäßige Reinigung statt einer einmaligen Maßnahme aus besonderem Anlass.
Umlagefähig, wenn …
- die Reinigung regelmäßig anfällt
- der Mietvertrag die Dachrinnenreinigung konkret als sonstige Betriebskosten nennt
- es um vorbeugende laufende Reinigung geht
Nicht umlagefähig, wenn …











