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Wasserzähler | Abzug, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird

Sind in einem Objekt alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wurde in solchen Fällen pflichtwidrig keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten erstellt und der Abrechnungsfehler wurde innerhalb der Abrechnungsfrist nicht korrigiert, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen (BGH, Beschluss vom 13. März 2012, Az. VIII ZR 218/11).

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