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Umlageschlüssel | Klausel billiges Ermessen

Besteht die mietvertragliche Vereinbarung, dass ein Vermieter die Betriebskosten nach "billigem Ermessen" verteilen kann, darf er auch eine Kostenverteilung nach Personen vornehmen und damit von der gesetzlichen Verteilung nach Wohnfläche abweichen.

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