Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Helfen dem Mieter bei einem Umzug Freunde, hat der Mieter dafür einzustehen, wenn diese Schäden am Gebäude verursachen. Hierauf wies das Amtsgericht Gummersbach noch einmal hin.
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!