Ob Airbnb, Wimdu oder die klassische dauerhafte Untervermietung eines Zimmers, sie alle versprechen Mietern eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle zu ihrem regulären Gehalt. Neben allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, wann darf ein Zimmer in der Eigentumswohnung oder in der angemieteten Wohnung gegen Entgelt kurz- oder langfristig vermietet werden, ist der Fiskus natürlich auch in Deutschland daran interessiert, Steuern auf diese Einnahmen zu erheben.

Durch die zunehmenden Mobilitätsanforderungen in der Arbeitswelt wurden die Problemkreise Reisekosten oder Doppelte Haushaltsführung immer stärker durch höchstrichterliche Entscheidungen geprägt, so dass eine einheitliche Linie für die steuerliche Behandlung derartiger Aufwendungen kaum mehr erkennbar war. Durch das "Ergänzende BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014" versucht die Finanzverwaltung im Rahmen des Reisekostenrechts auch die Definition der Doppelten Haushaltsführung und deren steuerlichen Konsequenzen neu zu bestimmen. Die Ausführungen gelten dem Grunde nach für alle Einkunftsarten. Für Arbeitnehmer ergibt sich der sympathische Nebeneffekt, dass alle anerkannten Aufwendungen einer Doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden können und damit Spielraum für Gehaltsverhandlungen bieten.

Urteile

Behördlich angeordnete Baumaßnahmen sind zu dulden

Bei der jährlichen Prüfung stellte der Bezirksschornsteinfeger fest, dass die Gasetagenheizungen in einzelnen Wohnungen nicht die Abgasgrenzwerte einhielten. Das zuständige Umweltamt forderte die Vermieterin daraufhin auf, neue Heizungsanlagen einzubauen. Die Eigentümerin entschloss sich zum Einbau einer Zentralheizungsanlage. Mit Ausnahme der Wohnung der klagenden Mieter sowie der darunter und darüber gelegenen Wohnungen wurden sämtliche Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen. Die Mieter lehnten die angekündigten Arbeiten zum Anschluss ihrer Wohnung an die Heizungsanlage weiter ab und sie verweigerten der Eigentümerin den Zutritt zu ihrer Wohnung, um die Steigeleitungen zum Anschluss der unter und über ihnen liegenden Wohnungen legen zu können. Zwischenzeitlich hatte die Umweltbehörde der Vermieterin einen Bußgeldbescheid für den Fall angedroht, dass der Anschluss der Wohnungen im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss an die Zentralheizung nicht unverzüglich erfolge.

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