Untervermietung läuft oft nach dem Motto: „Du bekommst das Zimmer, ich bekomme den Mietzuschuss, und über den Rest reden wir später.“ Das „später“ kommt dann zuverlässig, wenn die erste Betriebskostenabrechnung des Vermieters ins Haus flattert – oder wenn der Untermieter plötzlich fragt, warum er eigentlich für den Strom der Waschmaschine mitbezahlt, obwohl er „nur zweimal im Monat“ wäscht.
Betriebskosten ≠ Nebenkosten
Betriebskosten sind die gesetzlich definierten, umlagefähigen Kosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV), die dem Eigentümer laufend durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen (z. B. Heizung, Wasser, Grundsteuer).
Nebenkosten ist dagegen ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Er umfasst zwar meist die Betriebskosten, wird im Alltag aber oft ungenau auch für nicht umlagefähige Kosten nach der BetrKV (z. B. Verwaltungskosten oder Gebühren des Internet-Providers verwendet.
Kurz gesagt:
➡️ Betriebskosten = rechtlich klar geregelt
➡️ Nebenkosten = Alltagssprache, rechtlich unpräzise
Hinweis: Nebenkosten sind keine Mieterhöhung. Es geht nicht um „mehr Miete“, sondern um die Frage, ob und wie laufende Kosten umgelegt werden – und das ist bei der Untervermietung eines Zimmers ein eigener kleiner Kosmos.
Zuerst die wichtigste Regel: Ohne Vereinbarung keine Umlage
So banal wie entscheidend: "Nebenkosten" kann der Hauptmieter vom Untermieter nur verlangen, wenn das im Untermietvertrag vereinbart ist.
Achtung: Steht im Untermietvertrag nur ein Betrag („Untermiete: 550 €“) und sonst nichts, ist das in der Regel eine Pauschale. Dann sind alle Nebenkosten grundsätzlich abgegolten – und eine Nachforderung wird schnell schwierig.
Das ist einer der häufigsten Fehler bei „schnell mal ein Zimmer vermieten“: Der Vertrag ist nett, kurz – und leider zu kurz, wenn später Geld im Spiel ist.
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Pauschale oder Vorauszahlung? Das ist der Unterschied, der Ärger spart
Bei Betriebskosten gibt es zwei typische Modelle:
- Nebenkostenpauschale: Ein fester Betrag ist in der Miete enthalten. Es wird nicht abgerechnet. Es gibt keine Nachzahlung – aber meist auch keine Rückzahlung.
- Vorauszahlung mit Abrechnung: Der Untermieter zahlt monatlich einen Abschlag. Später wird abgerechnet: Nachzahlung oder Guthaben.
Tipp: Für die Praxis ist die Vorauszahlung mit Abrechnung oft die sauberste Lösung – vor allem, wenn Heizung, Wasser und Strom stark schwanken. Pauschalen sind bequem, aber sie werden schnell zur Streitfalle, wenn die Realität teurer wird.
Kommen wir zu den Betriebskosten - Welche Betriebskosten sind bei der Zimmer-Untervermietung typisch?
Im Mittelpunkt stehen die umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV), insbesondere:
- Müll, Hausreinigung, Hausmeister)
- zentrale Heizung und Warmwasser
- Wasser- und Abwasserkosten
- Versicherungen
Hinweis: Der Gesetzgeber kennt 17 Betriebskostenarten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegen darf. Nicht alles, was man im Alltag „Nebenkosten“ nennt, ist juristisch automatisch „Betriebskosten“. Bei der Untervermietung entscheidet am Ende vor allem: Was habt ihr zu welchen Kosten vereinbart?
Heizung und Warmwasser müssen doch nach Verbrauch abgerechnet werden
Ist keine verbrauchsabhängige Messung möglich, können die Kosten bei einer Untervermietung anteilig verteilt werden (z. B. 70 % Hauptmieter / 30 % Untermieter), sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Eine solche Pauschale ist insbesondere bei Einliegerwohnungen zulässig.
Wie teilt man Betriebskosten fair auf? Fläche, Kopfzahl oder Bauchgefühl?
Jetzt wird’s praktisch. Denn in einer Wohnung gibt es selten separate Zähler fürs Untermietzimmer. Also muss man verteilen.
Die drei gängigen Methoden:
- Nach Wohnfläche: Zimmerfläche (plus ggf. Anteil an Gemeinschaftsflächen) im Verhältnis zur Gesamtfläche.
- Nach Personen: 2 Personen = halb/halb. 3 Personen = ein Drittel usw.
- Pauschal: Ein fixer Betrag, fertig.
Praxisbeispiel: Welche Betriebskosten darf der Hauptmieter weitergeben?
Ausgangslage:
- 3-Zimmer-Wohnung mit 90 m²
- 1 Hauptmieter, 1 Untermieter (ein Zimmer wird untervermietet)
- Heizung und Warmwasser zentral
- Keine separaten Zähler für einzelne Zimmer
Betriebskosten laut Jahresabrechnung des Vermieters:
- Zentrale Heizung (§ 2 Nr. 4 BetrKV): 1.200 €
- Zentrale Warmwasserversorgung (§ 2 Nr. 5 BetrKV): 600 €
- Kaltwasser / Abwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV): 450 €
- Müllabfuhr (§ 2 Nr. 8 BetrKV): 300 €
- Hausreinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV): 250 €
- etc.
Gesamte umlagefähige Betriebskosten: 2.800 €
Umlage auf den Untermieter
Der Hauptmieter darf diese Betriebskosten im Rahmen des Untermietverhältnisses nur dann weitergeben, wenn dies im Untermietvertrag vereinbart ist. Ohne separate Zähler kommen in der Praxis vor allem anteilige Umlagen in Betracht, etwa nach Wohnfläche oder nach Personenzahl.
Beispiel: Umlage nach Wohnfläche
Gesamtwohnfläche: 90 m² Untermietzimmer: 25 m²
Anteil des Untermieters: 25 m² / 90 m² = 27,8 %
Umlagefähiger Betriebskostenanteil: 2.800 € × 27,8 % ≈ 778 € pro Jahr entspricht rund 65 € pro Monat.
Hinweis:Haushaltsstrom, Internet und Rundfunkbeitrag zählen nicht zu den Betriebskosten nach der BetrKV und müssen gesondert geregelt werden (siehe Abschnitt unten).
Die Umlage muss nachvollziehbar und für den Untermieter überprüfbar sein.
Tipp: Schau dir die Betriebskostenabrechnung deines Vermieters an. Welche Kostenarten fallen an und mit welchem Umlageschlüssel werden die Kosten auf die Mieter verteilt.
Nach "Gefühl“ ist keine Methode. Es ist der direkte Weg in den Streit. Sobald Geld nachgefordert wird, möchte der Untermieter wissen: Warum genau dieser Betrag? Welche Methode sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Kosten du verteilen willst. Heizung und Wasser hängen oft stärker an der Personenzahl, Versicherungsbeiträge eher an der Fläche. In der Zimmer-Untervermietung wird es deshalb häufig pragmatisch gelöst – aber bitte schriftlich.
Internet, Strom und GEZ sind keine Betriebskosten: Der Klassiker, der immer „irgendwie“ geregelt wird
Diese Posten laufen in der Regel über den Hauptmieter. Der Untermieter zahlt dann entweder:
- Für Internet und GEZ einen festen monatlichen Anteil oder
- bei Strom mtl. Abschläge mit jährlicher Abrechnung oder
- „ist halt drin“ (All-in).
Der Rundfunkbeitrag
Pro Wohnung fällt der Rundfunkbeitrag nur einmal an – egal, wie viele Personen dort wohnen. WG mit 2, 3 oder 5 Untermietern: 1 Beitrag, nicht mehr.
Praktisch läuft es meist so:
- Eine Person zahlt diese Beiträge für die Wohnung.
- Die anderen beteiligen sich intern.
Tipp: Wenn du Stress vermeiden willst: Strom, Internet und GEZ als All-in-Pauschale definieren. Dann gibt es keine monatliche Zähler-Debatte, kein „Ich war zwei Wochen weg“ und keinen Excel-Krieg am Küchentisch.
Aber Achtung: Wenn du All-in vereinbarst, kannst du später nicht einfach nachfordern, weil der Internet-Provider die Preise angehoben hat oder die jährliche Strom-Abrechnung eine Nachzahlung ausweist – es sei denn, ihr habt eine Anpassungsklausel sauber geregelt.
Betriebskostenabrechnung: Muss der Hauptmieter dem Untermieter etwas vorlegen?
Wenn ihr eine Vorauszahlung mit Abrechnung vereinbart habt, ist die Logik klar: Der Untermieter darf nachvollziehen, warum nachgezahlt werden soll.
Das heißt nicht, dass du deine komplette Vermieterakte ausbreiten musst. Aber du solltest:
- die relevanten Positionen plausibel aufschlüsseln können
- die Verteilungsregel erklären können
- und im Zweifel Belege zeigen können, soweit sie die Kosten betreffen. Die Belege zur Betriebskostenabrechnung kannst du bei deinem Vermieter einsehen.
Hinweis: Wer eine Nachzahlung möchte, muss erklären können, woher sie kommt. „Weil alles teurer geworden ist“ ist ein Gefühl – aber keine Abrechnung.
Typische Fehler, die du dir sparen kannst
- Es gibt keine Vereinbarung zu den "Nebenkosten", aber später wird nachgefordert.
- Die Verteilung ist „Pi mal Daumen“ und wird nicht erklärt.
- Strom/GEZ, Internet sind mal drin, mal nicht – je nach Laune.
- Der Hauptmieter erhöht „Nebenkosten“ wie eine Miete, ohne Grundlage.
Achtung: Der größte Fehler ist fast immer derselbe: Man klärt die Geldfragen nicht am Anfang, weil man „kein Fass aufmachen“ will.
Das Fass macht sich später von allein auf – spätestens mit der ersten Abrechnung.
Kurze Checkliste: Betriebskosten bei Untermiete sauber regeln
- Ist es eine Pauschale oder Vorauszahlung mit Abrechnung?
- Welche Kosten sind umfasst (Hausnebenkosten, Heizung, Strom, Internet)?
- Wie wird verteilt (Fläche, Personen, Pauschale)?
- Wie wird abgerechnet (Zeitraum, Nachzahlung/Guthaben, Nachweise)?
- Wie wird mit Strom/Internet/Rundfunkbeitrag umgegangen?
Tipp: Wenn du diese fünf Punkte im Vertrag sauber regelst, hast du eine sehr gute Chance, dass ihr euch auch nach der Nebenkostenabrechnung noch freundlich „Guten Morgen“ sagen könnt.
Fazit
Nebenkosten bei der Untervermietung eines Zimmers sind kein Hexenwerk – aber sie sind auch kein Thema, das man „irgendwie“ laufen lassen sollte.
Der wichtigste Hebel ist simpel: Schriftliche Klarheit statt Küchentisch-Diskussionen.
Wer Pauschale oder Abrechnung sauber vereinbart und eine nachvollziehbare Verteilung wählt, spart sich später Ärger – und hat am Ende genau das, was Untervermietung im Idealfall sein soll: eine pragmatische Lösung, die beiden Seiten hilft.
Passend dazu:
Wenn es nicht um Nebenkoste geht, sondern um die Mieterhöhung der Untermiete, ist das ein anderes Thema mit eigenen Regeln. Dort spielt vor allem der Untermietvertrag (Befristung, Staffel, Index, Vergleichsmiete) die Hauptrolle.











