Urteile

Keine Modernisierungsmieterhöhung für Stilllegung des Müllschluckers

Eine Berliner Vermieterin wollte etwas für die Umwelt tun und Energie sparen. Sie legte deshalb in ihrem Mietshaus den Müllschlucker still, vergrößerte hinter dem Haus den Müllplatz und richtete eine Recyclingsammelstelle ein. Da sie dies als Modernisierungsmaßnahme ansah, forderte sie eine Modernisierungmieterhöhung. Eine Mieterin wehrte sich und klagte gegen die Mieterhöhung. Das AG Berlin-Neukölln sah sich den Fall genauer an und gab der Mieterin recht.

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