Welche Kündigungsfristen gelten für Hauptmieter und Untermieter bei der Kündigung eines unbefristeten Untermietverhältnisses? Gibt es Unterschiede zwischen möbliert und unmöbliert vermieteten Zimmern? Was muss in der Kündigung stehen?

Drei Dinge sind wichtig zu wissen:

  1. Es ist unerheblich, ob Räumlichkeiten in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung angemietet werden.
  2. Sie müssen zwischen der Untervermietung eines möblierten Zimmers und der Untervermietung eines unmöblierten Zimmers unterscheiden, denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.
  3. Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) an der Beendigung des Mietverhältnisses nennen. Diese Vorschrift gilt bei der Untervermietung eines möblierten oder leeren Zimmers nicht. Es genügt ein Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum.

Urteile

Betriebskostenvorauszahlung | Rückforderung nach Auszug

  • Ein Mieter kann bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, zurückverlangen (BGH 9. März 2005 - VIII ZR 57/04).
  • Bei einem bestehenden Mietverhältniss hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen, wenn der Vermieter die abgelaufene Periode nicht fristgerecht abrechnet (BGH ZMR 1984).
  • Der Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur geltend machen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11).