Wohnungsverkauf – Tipps, wenn ein Mieter ein Kaufangebot unterbreitet!

Für viele Menschen ist eine Immobilie mit vermieteten Wohnraum eine sehr gewinnbringende Kapitalanlage. Immer häufiger wird Vermietern dabei so gar ein Kaufangebot unterbreitet, wenn es sich um eine Immobilie in guter Wohnlage handelt. Sowohl für den Mieter als auch Vermieter ergeben sich bei einem direkten Verkauf der Eigentumswohnung einige Vorteile. Während Eigentümer eine schnelle Rendite erhalten, bekommen Käufer den gewünschten Wohnsitz für die Zukunft. Wie sich ein schneller Wohnungsverkauf an einen Mieter abwickelt und worauf Immobilienbesitzer achten sollten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

planung wohnungsverkaufDer Wohnungsverkauf an einen Mieter ist für Hausbesitzer eine durchaus interessante Option. Wer eine Wohnung privat verkaufen möchte, muss demnach keine Kosten und Aufwand mehr für ein Inserat und die Suche nach Kaufinteressenten investieren. Viel mehr erhält der Immobilienbesitzer einen vertrauenswürdigen Käufer, da der Mieter die Wohnung in der Regel schon seit einiger Zeit bewohnt. Der Verkauf einer Eigentumswohnung gestaltet sich hier deutlich schneller, als bei einem Angebot auf dem freien Markt und ermöglicht Eigenheimbesitzer auch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Denn ein Kaufangebot eines Mieters kommt meistens nur in Betracht, wenn die Wohnung mit einem emotionalen Wert verbunden ist. Hier gibt es ein paar Tipps, um nicht nur für einen optimalen Verkaufspreis zu verhandeln, sondern auch für reibungslose und zügige Verkaufsabwicklung zu sorgen.

Mittels Marktanalyse den Verkaufspreis bestimmen

Für viele Menschen stellt sich ewig die Frage nach Mieten oder Wohneigentum. Vermehrt entscheiden sich vor allem junge dazu eine Eigentumswohnung zu kaufen. So erhalten immer öfter Hauseigentümer eine überraschende Kaufofferte von Mietern. Die meisten Immobilienbesitzer haben Schwierigkeiten, das Kaufangebot im Verhältnis zur Gesamtkapitalanlage einzuordnen. Eine detaillierte Marktanalyse und ein Vergleich von ähnlichen Wohnungen in vergleichbarer Lage kann dabei helfen, einen Verkaufspreis zu bestimmen. Auch ist die Renditeprognose sowie die Entwicklung des Quadratmeterpreises zu berücksichtigen. Weil die Bewertung einer Eigentumswohnung oftmals eine komplexe Angelegenheit darstellt, ist die Unterstützung durch einen Immobilienexperten fast immer hilfreich. Auf diese Weise kann der Verkaufspreis durch eine fachmännische Immobilienbewertung festgelegt werden.

Eine Eigentumswohnung auf dem freien Markt anbieten

Vorweg: Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt für einen Wohnungsverkauf. Immobilienbesitzer, die jedoch einmal den Entschluss gefasst haben, eine Wohnung zu verkaufen, sollten sich ausreichend Zeit zur Vorbereitung nehmen. Denn der Wohnungsverkauf auf dem freien Markt gestaltet sich deutlich zeitaufwendiger, als der Privatverkauf an einen Mieter. Der Immobilienmarkt hat sich heutzutage vor allem in den digitalen Raum verlegt, so dass man nur mit einem aussagekräftigen Essay Interessenten für sich gewinnen kann. Ansprechende Bilder und eine wohl formulierte Präsentation können die Aufmerksamkeit für ein Wohnobjekt im Internet steigern.

Eine Modernisierung kann den Wert steigern

Wenn ein Mieter verstirbt oder eine Wohnung nach einem Auszug leer steht, ergibt sich für Vermieter die Gelegenheit eine umfassende Hausmodernisierung zu planen. Die Sanierung wirkt sich positiv auf den Wert einer Immobilie aus und lässt auch eine Mieterhöhung zu, so dass eine Immobilie eine höhere Rendite verspricht. Gerade in Innenstädten von großen Metropolen kann sich der Umbau finanziell mittelfristig für Kapitalanleger auszahlen. Denn die Preise auf dem Immobilienmarkt sind gerade für Eigentumswohnungen in Städten wie Berlin, Hamburg und München regelrecht explodiert. Durch eine Modernisierung kann sich demnach schnell eine Wertsteigerung von bis zu 20 Prozent ergeben.

Urteile

Behördlich angeordnete Baumaßnahmen sind zu dulden

Bei der jährlichen Prüfung stellte der Bezirksschornsteinfeger fest, dass die Gasetagenheizungen in einzelnen Wohnungen nicht die Abgasgrenzwerte einhielten. Das zuständige Umweltamt forderte die Vermieterin daraufhin auf, neue Heizungsanlagen einzubauen. Die Eigentümerin entschloss sich zum Einbau einer Zentralheizungsanlage. Mit Ausnahme der Wohnung der klagenden Mieter sowie der darunter und darüber gelegenen Wohnungen wurden sämtliche Wohnungen an die Zentralheizung angeschlossen. Die Mieter lehnten die angekündigten Arbeiten zum Anschluss ihrer Wohnung an die Heizungsanlage weiter ab und sie verweigerten der Eigentümerin den Zutritt zu ihrer Wohnung, um die Steigeleitungen zum Anschluss der unter und über ihnen liegenden Wohnungen legen zu können. Zwischenzeitlich hatte die Umweltbehörde der Vermieterin einen Bußgeldbescheid für den Fall angedroht, dass der Anschluss der Wohnungen im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss an die Zentralheizung nicht unverzüglich erfolge.

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