Menschen mit unterschiedlichen Lebensarten

Der Alltag in einem Mehrfamilienhaus kann für Mieter zur Herausforderung werden. Schließlich wohnt man Tür an Tür mit fremden Personen. Kindergeschrei und laute Musik gehören in der Regel zur Tagesordnung. Zwar legt der Vermieter in der Hausordnung fest, welche Tätigkeiten erlaubt sind, doch häufig halten sich die Bewohner nicht an die Vorgaben.

Deshalb verreisen die meisten Familien in den Schulferien, um ein paar ungestörte Wochen zu verbringen. Damit der Urlaub bezahlbar bleibt, entscheiden sich die Stressgeplagten, eine Ferienwohnung anzumieten. Bekanntlich kann es in den Domizilen ebenfalls zu Konflikten mit den anderen Gästen kommen.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können Meinungsverschiedenheiten in jeder Wohnsituation bereits im Anfangsstadium vermieden werden. Zwar gibt es etliche Mitbürger, denen ein harmonisches Zusammenleben egal ist. Bekannte Gründe für Auseinandersetzungen sind rücksichtsloses Parken oder stundenlanges Grillen.

Die Ausstattung ist ein maßgebliches Kriterium

Während des Aufenthalts kann es passieren, dass Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden. Schließlich können Mieter oder Feriengäste durch Unachtsamkeit eine Glastür zerstören oder den Schrank zerkratzen.

Voll im Trend liegt die Mitnahme des Haustiers. Etliche Anbieter erlauben mittlerweile, einen Hund mitzunehmen. Hierfür müssen die Wohnungen besondere Kriterien erfüllen, damit sie eine Klassifizierung erhalten. Erfahrungsgemäß kann der Vierbeiner für eine Verschmutzung des Sofas oder eine zerbrochene Vase verantwortlich sein.

Um allen Besuchern den bestmöglichen Aufenthalt zu ermöglichen, legen Vermieter von Ferienwohnungen großen Wert auf eine gepflegte Einrichtung. Schließlich möchten die Hauswirte ihren Gästen einen unvergesslichen Aufenthalt garantieren. Deshalb wünschen sie sich einen Versicherer, der einen umfassenden Service anbietet.

Kleines Ferienhaus am MeerDer Platzhirsch unter den Online-Vermittlungen bietet nach eigenen Angaben mehr als 2 Millionen Ferienhäuser und Ferienwohnungen weltweit an.

Das Urlaubsdomizil als erholsamer Rückzugsort

Um Schäden abzuwenden, die durch Unachtsamkeit oder ein heftiges Unwetter entstehen können, sollten sich Hausbesitzer um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Denn je nach Lage kann die Immobilie mehrere Wochen unbewohnt sein. Wichtig sind vor allem eine Gebäudeversicherung sowie eine Hausratversicherung. Oftmals wird ein Defekt erst einige Zeit danach entdeckt und das gesamte Gebäude kann in Mitleidenschaft gezogen werden. Beachtliche Schäden werden beispielsweise durch einen Rohrbruch verursacht.

Die Leistungen werden bei der Hiscox Ferienhausversicherung optimal auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt. Schließlich hat jedes Objekt eine andere Ausstattung. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache verfasst und Abwicklung bei einem Schadensfall richtet sich ebenfalls nach deutschem Recht. Dies gilt vor allem für Häuser im Ausland. Bei einer Inanspruchnahme sind beispielsweise die Fahrt zum Ferienhaus oder eine eventuelle Mietminderung enthalten.

Destinationen für alle Zielgruppen

Wer in einer Urlaubsregion eine passende Immobilie besitzt, spielt oftmals mit dem Gedanken, die Räumlichkeiten an erholungssuchende Familien zu vermieten. Damit die Geschäftsidee problemlos realisiert werden kann, müssen die künftigen Gastgeber in Deutschland einige Richtlinien beachten. Hierzu gehört eine Genehmigung, falls Umbauten notwendig sind, damit die Wohnungen für Touristen angeboten werden dürfen. Beispielsweise müssen die Zimmer eine Mindestgröße haben. Außerdem müssen die erforderlichen Anmeldungen beim Gewerbe- und Finanzamt erfolgen.

Immer öfter erkundigen sich Interessenten nach barrierefreien Unterkünften, weil ein Verwandter körperlich beeinträchtigt ist. Die Bundesregierung unterstützt Menschen mit einem Handicap, damit diese eigenständig reisen können. Das Projekt „Reisen für Alle“ beinhaltet Standards für ein einheitliches Zertifizierungssystem. Dazu gehört die Förderung von behindertengerechten Verkehrsmitteln, die sich auf die Belange von Rollstuhlfahrern oder Personen mit anderen Einschränkungen spezialisiert haben.

aktuelle Urteile

Bilder im Treppenhaus kann der Vermieter untersagen

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt im Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Laut Amtsgericht Köln stellt dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar. Auf Verlangen des Mieters sind die Bilder zu entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11).

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