Der Mieter kündigt nicht richtig, soll ich reagieren?

Kündigt ein Vermieter den Mietvertrag, muss er bestimmte Formalien einhalten, sonst ist die Kündigung unwirksam, dies gilt auch für Mieter:

  • alle Mieter müssen gegenüber dem Vermieter die Kündigung erklären,
  • alle Mieter müssen die Kündigung unterschreiben,
  • die Kündigung muss schriftlich erfolgen,
  • es muss fristgerecht gekündigt werden.

Die Frage ist nun, wie soll sich ein Vermieter verhalten, wenn dem Mieter ein Fehler unterlaufen ist und er nicht richtig kündigt? Gar nicht, weil er insgeheim froh ist, dass der Mieter bald auszieht oder doch besser auf den Fehler hinweisen?

Reagieren sie auf eine fehlerhafte Kündigung

Stecken sie den Kopf nicht in den Sand, bei einer fehlerhaften Kündigung entsteht ein unguter Schwebezustand. Ihr Mieter bleibt an den Mietvertrag gebunden, er wird seine Planung jedoch so ausrichten, als hätte er wirksam gekündigt.  Und je nach den Umständen können sie nicht sicher sein, dass der Mieter auszieht, wenn ihm der Fehler auffällt.

Haben beispielsweise mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben und nur ein Mieter kündigt, müssen sie für klare Verhältnisse sorgen und dem kündigenden Mieter mitteilen, dass die Kündigung nicht wirksam ist, sonst kann es ihnen passieren, dass die Wohnung von den Mitmietern weiter genutzt wird.

 

Anrede

in Ihrem Kündigungsschreiben vom ... teilen Sie mir mit, dass Sie das Mietverhältnis fristgerecht zum ... kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist es notwendig, dass alle Mieter die Kündigung unterschreiben. Dies ist nicht geschehen. Wenn Sie den Mietvertrag wirksam kündigen möchten, senden Sie mir bitte eine Kündigung, die von allen Mietern unterschrieben ist. Die Fristen ändern sich entsprechend.

Grußformel

 

Auch eine fristlose Kündigung müssen sie nicht ohne weiteres hinnehmen. Hier kommen nur massive Pflichtverletzungen in Betracht und es muss schon einiges zusammenkommen, damit eine fristlose Kündigung durchkommt. Wenn wir von den groben Fällen absehen - schwere Beleidigung oder tätliche Angriffe, unbefugtes Betreten der Wohnung etc. - gilt in der Regel auch für den Mieter der Dreiklang:

  1. Abmahnen,
  2. auf Unterlassung klagen,
  3. fristlos kündigen.

Je nach Interessenlage sollten sie eine fristlose Kündigung zurückweisen oder darauf bestehen, dass der Mieter wirksam kündigt.

 

Anrede

am ... haben Sie das Mietverhältnis mit der folgenden Begründung fristlos gekündigt:

[genauen Wortlaut des Kündigungsgrundes angeben]

Ich weise Sie darauf hin, dass eine fristlose Kündigung nur zulässig ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unmöglich macht. Dies ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Daher weise ich Ihre Kündigung zurück.

[Ich schlage daher vor, dass Sie unser Mietverhältnis ordentlich zum ... kündigen.]

Grußformel

 

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

 

Als Vermieter benötigen sie Planungssicherheit und eine nicht ordnungsgemäße Kündigung kann zur Zitterpartie werden!

Bestehen sie darauf, dass wirklich alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, die Kündigung unterzeichnen, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden und die Kündigung an alle Vermieter gerichtet ist.

 

 

Urteile

Ausschlussfrist: Schuldanerkenntnis des Mieters lässt die Verjährung nicht erneut beginnen

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters war für einen Mieter unverständlich und damit formell nicht ordnungsgemäß. Er forderte deshalb eine verständliche Betriebskostenabrechnung und versicherte mündlich, dass er eine eventuelle Nachzahlung begleichen würde. Die korrigierte Abrechnung ging ihm zu, jedoch leider verspätet, die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist wurde vom Verwalter überschritten. An seine mündliche Zusage zur Zahlung des Abrechnungsbetrages konnte er sich nicht mehr erinnern und so verweigerte er die Zahlung des Nachzahlungsbetrages, da die einjährige Abrechnungsfrist überschritten war.

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