Vorsicht Zinsen! Das gute Recht des Vermieters bei unpünklicher Mietahlung.
Viele wissen es nicht: Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, dürfen Vermieter Verzugszinsen verlangen – ganz ohne Mahnung. Entscheidend ist der 4. Werktag. Ab dann gilt: Verzug nach Gesetz.
§ 286 Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, ...
Zinsberechnung bei Mietrückständen
Wenn ein Mieter mit der Mietzahlung in Verzug gerät, darf der Vermieter laut § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Diese berechnen sich nach folgender Formel:
Zinsen = (Hauptforderung × Zinssatz × Tage) ÷ (100 × 360)
Der Zinsatz richtet sich nach dem Basiszinsatz. Der gesetzliche Verzugszinssatz bei Verbraucherverträgen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de veröffentlicht und zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres angepasst.
Beispiel: Verzugszinsen richtig berechnen
Angenommen, der Mieter schuldet Ihnen für Mai 2024 eine Miete in Höhe von 850 €. Die Zahlung hätte bis spätestens zum 03.05.2024 (3. Werktag) auf deinem Konto eingehen müssen. Tatsächlich kommt sie aber erst am 17.06.2024.
Das bedeutet:
- Hauptforderung: 850 €
- Verzugsbeginn: 04.05.2024
- Zahlungseingang: 17.06.2024
- Anzahl der Verzugstage: 44 Tage
- Zinssatz: 5 % über dem Basiszinssatz (aktuell z. B. 5,62 % insgesamt)
Berechnung nach der Formel:
Zinsen = (850 × 5,62 × 44) / (100 × 360) ≈ 5,83 €
Mit dem folgenden Verzugszins-Rechner können Sie die fälligen Zinsen ganz einfach berechnen. Geben Sie die offene Mietforderung, den anwendbaren Zinssatz sowie die Verzugstage oder direkt die beiden relevanten Daten ein – der Rechner erledigt den Rest:
Verzugszins-Rechner
FAQ zu Verzugszinsen bei Mietrückständen
Unter „Miete“ versteht der Gesetzgeber die vertraglich geschuldete Zahlung des Mieters für die Überlassung der Wohnung zur Nutzung (§ 535 BGB). Sie ist regelmäßig monatlich im Voraus zu entrichten.
Zur Miete gehören – sofern im Mietvertrag vereinbart – auch Betriebskostenvorauszahlungen und sonstige Zahlungen, wie z. B. eine gesonderte Miete für eine Garage oder einen Stellplatz. Auch für diese Bestandteile gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen und Verzugsregelungen.
Der Mieter gerät automatisch in Verzug, wenn die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats nicht beim Vermieter eingegangen ist. Der Verzug beginnt dann ab dem vierten Werktag – eine Mahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 556b Abs. 1 BGB).
Der Samstag gilt im Mietrecht nur teilweise als Werktag: Bei der Kündigungsfrist (§ 573c BGB) zählt er mit – außer, er ist der letzte Tag der Frist.
Bei der Berechnung der Zahlungsfrist (§ 556b BGB) zählt der Samstag nicht mit, weil Banken an Samstagen keine Buchungen vornehmen. Der 3. Werktag bei der Miete ist deshalb oft ein Montag.
Für die Berechnung von Verzug und Fristen sollten Sie daher immer prüfen, worum es geht – denn Samstag ist nicht gleich Samstag.
Nein. Bei laufenden Mietverträgen ist die Fälligkeit gesetzlich geregelt. Der Mieter kommt bei verspäteter Zahlung automatisch in Verzug – eine Abmahnung oder Mahnung ist für die Geltendmachung von Verzugszinsen nicht erforderlich.
Sie können die Verzugszinsen zunächst schriftlich geltend machen (z. B. per Mahnung). Weigert sich der Mieter dauerhaft, können Sie die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren oder über eine Klage durchsetzen. Verzugszinsen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB).
Ja, das ist möglich. Befindet sich der Mieter mit zwei Monatsmieten ganz oder teilweise im Rückstand, können Sie das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Auch eine ordentliche Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten ist unter Umständen zulässig.
Der gesetzliche Verzugszinssatz bei Verbraucherverträgen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Musterschreiben: Verzugszinsen geltend machen
Sie möchten Verzugszinsen vom Mieter fordern? Unten finden Sie ein Mustertext, den Sie einfach kopieren und anpassen können:
Weiterführende Informationen
👉 Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein?
👉 Abmahnung durch den Vermieter, was bedeutet das?
👉 Mietzahlung durch Einzugsermächtigung: Was darf der Vermieter?
👉 Der Wohnraummietvertrag, die Grundlagen sollten sie kennen!