Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Wohl aufgrund von Feuchtigkeit hatte sich ein schmaler Streifen des makellosen Parketts vor der Balkontür dunkel verfärbt. Als der Vermieter sich weigerte den Schaden beheben zu lassen, kürzte der Mieter die Mietzahlung um 5%. Vor dem Münchener Amtsgericht (474 C 2793/12) hatte er damit keinen Erfolg. Kleinteilige Holzverfärbungen sind hinzunehmen und stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar.
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich