Urteile

Schönheitsreparaturen: Farbvorgabe für Türen und Fenster

Farbvorgabe für den Innenanstrich von Türen und Fenstern während der Mietdauer führt zur Nichtigkeit!

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.

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