Farbvorgabe für den Innenanstrich von Türen und Fenstern während der Mietdauer führt zur Nichtigkeit!
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich