Bilder im Treppenhaus kann der Vermieter untersagen

Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt im Treppenhaus Bilder aufzuhängen. Laut Amtsgericht Köln stellt dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar. Auf Verlangen des Mieters sind die Bilder zu entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11).

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Wird die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb der 1-jährigen Abrechnungsfrist zugestellt, darf der Mieter eine Nachzahlung verweigern. Genau dazu kommt es in der Praxis öfters, weil Vermieter diese 5 Fehler bei der Zustellung unterlaufen:

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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