unterschrift arbeitsvertragQuelle: https://unsplash.com/photos/GJao3ZTX9gUDer gesamte Bewerbungsprozess ist häufig schon recht anstrengend und oftmals auch sehr nervenaufreibend. Sobald die Bewerbung geschrieben ist, alle notwendigen Papiere zusammengestellt sind und alles abgeschickt ist, beginnt zunächst das Warten. Dann folgt die Einladung zum Vorstellungsgespräch und erneut muss gewartet werden. Doch dann, wenn endlich die Zusage kommt, dann geht es um die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Allerdings sollten Sie nun bitte nicht zu euphorisch sein, denn nun gilt es, den künftigen Arbeitsvertrag zunächst einmal genau zu prüfen. Besonders einfach und komfortabel geht das mit Hilfe einer online Vertragsprüfung.

Wer Immobilien besitzt, der wird regelmäßig mit dem Thema der Modernisierung konfrontiert. Bereiche, die erneuert werden können oder müssen, gibt es viele. Nicht immer sind Immobilienbesitzer jedoch geneigt, die entsprechenden Baumaßnahmen einzuleiten. Gründe hierfür gibt es genug. Entweder fehlen die finanziellen Mittel oder die Modernisierungsmaßnahme wird als nicht notwendig erachtet. Dabei gibt es zahlreiche Szenarien, in denen sich eine Modernisierung für den Besitzer lohnt. Mittel- oder langfristig können die richtigen Maßnahmen dazu führen, dass die Betriebskosten sinken. Dann rentiert sich die Investition. Dies gilt oftmals unabhängig davon, ob es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt oder ob die Immobilie ein Mietobjekt ist.

In vielen Wohnungen wird nicht richtig und ausreichend gelüftet oder zu wenig geheizt. Hinter vielen Schränken und Regalen, die nahe an schlecht oder nicht isolierten Außenwänden stehen, kommt es deshalb zu Schimmelbildung. Wächst der Schimmel hinter den Möbeln, streiten sich Mieter und Vermieter oft über die Frage: Wer ist schuld? Hätte der Mieter dem Schimmelbefall vorbeugen müssen, indem er seine Möbel mit Abstand zur Wand aufstellt?

In praktisch allen großen Städten Deutschlands ist das Phänomen bekannt: Mietnomaden beziehen Wohnungen, ohne jemals für sie zu bezahlen und richten dabei unter Umständen erhebliche Schäden an. Für Vermieter sind sie extrem schwer zu erkennen und im Schadensfall enorm schwer wieder loszuwerden. Wir wenden uns diesem Phänomen zu und schauen auch, welche Maßnahmen Vermieter ergreifen können, um wieder die Kontrolle über die Wohnung zu erlangen.

Das Wort Verkehrssicherungspflicht ist so ziemlich jedem Bürger schon einmal begegnet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Sie den Begriff vergeblich suchen, er wurde von der Rechtsprechung entwickelt und besagt:

Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnah-men) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.

Urteile

Bei Beleidigung droht die Kündigung

Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden. Gleiches gilt für Beleidigungen und Kränkungen des Vermieters oder seiner Angehörigen.

Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall. Beide Gerichte gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt. Ihr Mieter hatte sich im Ton vergriffen und ihren Lebensgefährten aufs Übelste beschimpft.

Gravierende Beleidigungen rechtfertigten dabei eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Coburg, Urteil vom 25. September 2008, Az: 11 C 1036/08 und (AG Coburg vom 07.06.2004, Az: 11 C 1440/03).