Der Alltag in einem Mehrfamilienhaus kann für Mieter zur Herausforderung werden. Schließlich wohnt man Tür an Tür mit fremden Personen. Kindergeschrei und laute Musik gehören in der Regel zur Tagesordnung. Zwar legt der Vermieter in der Hausordnung fest, welche Tätigkeiten erlaubt sind, doch häufig halten sich die Bewohner nicht an die Vorgaben.

Deshalb verreisen die meisten Familien in den Schulferien, um ein paar ungestörte Wochen zu verbringen. Damit der Urlaub bezahlbar bleibt, entscheiden sich die Stressgeplagten, eine Ferienwohnung anzumieten. Bekanntlich kann es in den Domizilen ebenfalls zu Konflikten mit den anderen Gästen kommen.

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können Meinungsverschiedenheiten in jeder Wohnsituation bereits im Anfangsstadium vermieden werden. Zwar gibt es etliche Mitbürger, denen ein harmonisches Zusammenleben egal ist. Bekannte Gründe für Auseinandersetzungen sind rücksichtsloses Parken oder stundenlanges Grillen.

unterschrift arbeitsvertragQuelle: https://unsplash.com/photos/GJao3ZTX9gUDer gesamte Bewerbungsprozess ist häufig schon recht anstrengend und oftmals auch sehr nervenaufreibend. Sobald die Bewerbung geschrieben ist, alle notwendigen Papiere zusammengestellt sind und alles abgeschickt ist, beginnt zunächst das Warten. Dann folgt die Einladung zum Vorstellungsgespräch und erneut muss gewartet werden. Doch dann, wenn endlich die Zusage kommt, dann geht es um die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Allerdings sollten Sie nun bitte nicht zu euphorisch sein, denn nun gilt es, den künftigen Arbeitsvertrag zunächst einmal genau zu prüfen. Besonders einfach und komfortabel geht das mit Hilfe einer online Vertragsprüfung.

Wer Immobilien besitzt, der wird regelmäßig mit dem Thema der Modernisierung konfrontiert. Bereiche, die erneuert werden können oder müssen, gibt es viele. Nicht immer sind Immobilienbesitzer jedoch geneigt, die entsprechenden Baumaßnahmen einzuleiten. Gründe hierfür gibt es genug. Entweder fehlen die finanziellen Mittel oder die Modernisierungsmaßnahme wird als nicht notwendig erachtet. Dabei gibt es zahlreiche Szenarien, in denen sich eine Modernisierung für den Besitzer lohnt. Mittel- oder langfristig können die richtigen Maßnahmen dazu führen, dass die Betriebskosten sinken. Dann rentiert sich die Investition. Dies gilt oftmals unabhängig davon, ob es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt oder ob die Immobilie ein Mietobjekt ist.

In vielen Wohnungen wird nicht richtig und ausreichend gelüftet oder zu wenig geheizt. Hinter vielen Schränken und Regalen, die nahe an schlecht oder nicht isolierten Außenwänden stehen, kommt es deshalb zu Schimmelbildung. Wächst der Schimmel hinter den Möbeln, streiten sich Mieter und Vermieter oft über die Frage: Wer ist schuld? Hätte der Mieter dem Schimmelbefall vorbeugen müssen, indem er seine Möbel mit Abstand zur Wand aufstellt?

In praktisch allen großen Städten Deutschlands ist das Phänomen bekannt: Mietnomaden beziehen Wohnungen, ohne jemals für sie zu bezahlen und richten dabei unter Umständen erhebliche Schäden an. Für Vermieter sind sie extrem schwer zu erkennen und im Schadensfall enorm schwer wieder loszuwerden. Wir wenden uns diesem Phänomen zu und schauen auch, welche Maßnahmen Vermieter ergreifen können, um wieder die Kontrolle über die Wohnung zu erlangen.

Urteile

Unzureichende Schönheitsreparaturen müssen vom Vermieter konkret beanstandet werden

Die meisten Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstehen häufig beim Auszug. Oft ist der Vermieter mit der Ausführung der Schönheitsreparaturen nicht einverstanden und verlangt Nachbesserung. 

In einem vor dem Berliner Kammergericht verhandelten Fall passierte genau das bei der Abnahme der Wohnung. Allerdings nannte der Vermieter keine konkreten Mängel, sondern argumentierte lediglich, die Arbeiten seien nicht fachgerecht ausgeführt worden. Dazu befanden die Richter jedoch, der Terminus "nicht fachgerecht" enthalte eine bloße Bewertung und stelle keine Beschreibung eines Mangels dar. Erforderlich seien vielmehr die Angaben konkreter Tatsachen. Andernfalls könne der Mieter ja nicht wissen, was er verkehrt gemacht hat. Der Vermieter hatte mit seiner Klage bei den Richtern keinen Erfolg (Urteil vom 22.01.2007, Kammergericht Berlin, Az. 12 U 28/06).

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