Das Wort Verkehrssicherungspflicht ist so ziemlich jedem Bürger schon einmal begegnet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Sie den Begriff vergeblich suchen, er wurde von der Rechtsprechung entwickelt und besagt:
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnah-men) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.