Bild von Joanna Reichert auf PixabayKaninchen sind für viele Menschen nicht nur possierliche Haustiere, sondern echte Familienmitglieder. Wer allerdings zur Miete wohnt, muss sich vor der Anschaffung mit rechtlichen Aspekten, Platzfragen und möglichen Konflikten auseinandersetzen. In vielen Fällen sind Kleintiere in der Wohnung zwar grundsätzlich erlaubt, dennoch kann es immer wieder Diskussionen mit Vermietern oder Nachbarn geben. Dabei ist es wichtig, die eigene Rechtsposition zu kennen und gleichzeitig auf artgerechte Bedingungen für die Tiere zu achten. Der folgende Ratgeber erläutert die wichtigsten Punkte rund um die Kaninchenhaltung in der Mietwohnung.
Kleintierhaltung im Mietrecht
Generell haben Mieter in Deutschland das Recht, Kleintiere wie Kaninchen, Hamster oder Fische zu halten. Ein pauschales Verbot, das im Mietvertrag festgeschrieben ist, hat vor Gericht im Regelfall keinen Bestand. Eine Klausel wie „Haustiere verboten“ berücksichtigt nämlich nicht die jeweilige Situation der Mieter und schränkt zudem die gesetzlich zulässige Kleintierhaltung unzulässig ein.
Anders sieht es bei einer Zucht aus. Wer seine Kaninchen in großen Mengen hält und gezielt vermehrt, könnte die reine Wohnnutzung überschreiten. Üblicherweise ist eine nicht erlaubte Zucht ein Kündigungsgrund, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Deshalb gilt stets: Es sollte eine überschaubare Anzahl an Kaninchen gehalten werden, um dem allgemeinen Charakter der Kleintierhaltung gerecht zu bleiben.
Wohnraumnutzung und Gehege
Kaninchen in einen engen Käfig zu sperren, wird deren Bedürfnissen nicht gerecht. Besser ist ein großzügiger Auslauf in der Wohnung. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Tiere die Wohnungseinrichtung oder Bausubstanz beschädigen, indem sie alles annagen. In einem solchen Fall kann der Vermieter auf eine andere Lösung bestehen.
Eine Option ist, die Tiere in einem abgegrenzten Bereich zu halten. Dafür genügen häufig ein PVC-Boden und stabile Zaunelemente wie Kleintiergitter oder Welpengitter. So ist der Boden urindicht, und die Kaninchen können nicht unbemerkt an Möbeln knabbern. Wer beim Kuscheln mit den Kaninchen entspannen möchte, schafft sich womöglich eine kleine Wohlfühlzone in der Wohnung – zum Beispiel mit dem richtigen Massage Stuhl – und verbringt dort ruhige Momente, während die Tiere ihren gesicherten Auslauf genießen.
Idealerweise sollte aber ein Kleintiergehege gewählt werden. Zum einen ermöglichen sie eine artgerechte Haltung, zum anderen schützen sie die Wohnung als Mietgegenstand. VidaXL’s Kleintiergehege sind aufgrund ihrer robusten Konstruktion für viele Mieter die erste Wahl.
Konflikte vermeiden: Rechte und Pflichten
Selbst wenn Kaninchen in vielen Mietverträgen nicht verboten werden dürfen, sind bestimmte Regeln einzuhalten. Mieter haften grundsätzlich für Schäden, die durch ihre Tiere entstehen. Ob angenagte Türrahmen, zerkratzte Bodenbeläge oder verschmutzte Teppiche: Wer den verursachten Schaden nicht behebt, wird regresspflichtig. Je nach Umfang der Beschädigungen können mehrere hundert Euro fällig sein.
Zudem dürfen Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Geruchsbelästigungen entstehen bei Kaninchenhaltung zwar selten, können aber in extremen Fällen zum Problem werden. Hier hilft eine konsequente Reinigung des Geheges. Lärmbelästigungen sind bei Kaninchen relativ selten, da sie zu den eher leisen Tieren gehören. Sollten doch einmal Beschwerden auftauchen, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten, um gemeinsame Lösungen zu finden.
Im Streitfall sind die Gerichte gefragt. Dort wird individuell geprüft, ob die Kaninchenhaltung durch die Bedingungen im Mietvertrag und die Gegebenheiten vor Ort abgedeckt ist. Grundsätzlich gilt aber: Werden die Rechte anderer Bewohner nicht beeinträchtigt und sind keine übermäßigen Schäden zu befürchten, kann die Haltung kaum untersagt werden.