Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf, so hat er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine ihm zu diesem Zeitpunkt im Haus oder in der Wohnanlage zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Kommt der Vermieter dieser Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.
BGH, Urteil vom 9. Juli 2003, Az. VIII ZR 311/02
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich