Ob ein Vermieter Schönheitsreparaturen von seinem Mieter verlangen kann, hängt davon ab, in welchem Zustand sich die Wohnung bei Anmietung befand, welche konkreten Vereinbarungen zweischen Mieter und Vermieter getroffen wurden und ob diese Vereinbarungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Viele Renovierungsklauseln sind unwirksam. Sollten sich Mieter oder Vermieter hier unsicher sein, hilft nur eine rechtliche Beratung.