Wasch- und Spülmaschinen können bei einem Defekt enorme Wasserschäden im ganzen Haus anrichten. Um im Schadensfall Ärger mit dem Vermieter oder der Versicherung zu vermeiden, sollten Mieter die Geräte während der Laufzeit beaufsichtigen und die Anschlüsse regelmäßig prüfen. Leider nehmen Mieter ihre Obhutspflicht oft auf die leichte Schulter. Gerichte fassen die Pflichten des Mieters jedoch eng, wenn es zum Streit kommt. Diese fünf Vorsichtmaßnahmen sollten Mieter deshalb unbedingt befolgen, um nicht für den entstandenen Schaden zahlen zu müssen:
- Lassen Sie die Spül- und Waschmaschine fachgerecht bzw. vorschriftsmäßig anschließen.
- Beobachten sie die Geräte bei der ersten Inbetriebnahme sorgfältig.
- Kontrollieren sie Spül- und Waschmaschine während des Mietverhältnisses in regelmäßigen Abständen. Sitzt der Zulauf fest am Wasserhahn, zeigen sich poröse Stellen oder Brüche?
- Laufen Spül- oder Waschmaschine, sollten sie die Geräte beaufsichtigen, um bei einem Waseraustritt schnell handeln zu können.
- Sperren sie die Kaltwasserzufuhr bei längerer Abwesenheit.
Auch wenn sie einen Handwerker mit dem Anschluss der Geräte beauftragt haben, bleiben in der Pflicht. Bedienen sie sich zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten der Hilfe anderer Personen, haften sie für deren Fehler wie für eigene. Müssen sie dem Vermieter den Schaden ersetzen, können sie ihrerseites vom Handwerker Schadenersatz verlangen.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters
Bei einem Wasserschaden durch eine defekte Spül- oder Waschmaschine ist der Vermieter ihr erster Ansprechpartner. Besteht eine Gebäudeversicherung, muss der Vermieter diese auch in Anspruch nehmen, er kann nicht von ihnen Schadenersatz verlangen oder auf ihre private Haftpflichtversicherung verweisen. Die Gebäudeversicherung schließt in der Regel Schäden durch Hagel, Sturm, Blitz, Explosion, Brand, Rohrbruch und Leitungswasser ein. Einstandspflichtig ist der Versicherer des Vermieters dann, wenn sie den Schaden fahrlässig verursacht haben (BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az. VIII ZR 191/13). Sie prüft den Sachverhalt. Nur wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass der Mieter sich grob fahrlässig verhalten hat, wird sie diesen ihrerseits in Regress nehmen.
Hat der Vermieter es jedoch versäumt, eine solche Versicherung abzuschließen, rächt sich dies für den Vermieter: In diesem Fall müssen sie nicht selbst für den Schaden aufkommen, der ansonsten von der Versicherung ersetzt worden wäre (LG Berlin, Urteil vom 09.11.2010, Az. 65 S 111/10).
Fahrlässig oder grob Fahrlässig?
Das Zivilrecht unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit liegt im oben beschriebenen Sinne des § 276 Absatz 2 BGB vor, wenn die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird“. Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Sie wird angenommen, wenn die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden“. (Wikipedia)
Hausrat- und Haftpflichtversicherung des Mieters
Wenn sie eigene und fremde Schäden durch austretendes Wasser absichern möchte, benötigen sie zwei Versicherungen: eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Üblicherweise muss die Hausratversicherung zahlen, wenn aus der Waschmaschine austretendes Leitungswasser ihren Hausrat beschädigt oder zerstört.Die Haftpflichtversicherung reguliert die Schäden an fremdem Eigentum, beispielsweise den durch Nässe zerstörten Fernseher in der Wohnung unter Ihnen.
Grob Fahrlässig - Das sagen die Gerichte
- Schalten sie ihre Spülmaschine nicht am Abend ein und gehen dann zu Bett. Sie handeln grob fahrlässig, wenn es zu einem Wasseraustritt kommt und sie haften für den entstandenen Schaden (AG Weilburg, Az. 5 C 432/01).
- Kontrollieren sie laufende Wasch- oder Spülmaschinen regelmäßig. Dabei müssen die Geräte in kurzen Abständen akustisch und optisch geprüft werden, insbesondere, um den Wasseraustritt durch Platzen des Zuführungsschlauchs rechtzeitig zu bemerken (AG Hamburg- St. Georg, Az. 920 C 139/15).
- Eine längere Abwesenheit während des Wasch- oder Spülgangs ist grob fahrlässig. Hier sprach das OLG Karlsruhe den Mieter schuldig, da er die Wohnung für länger als 2 Stunden verlassen hatte (OLG Karlsruhe, Az. 12 U 173/86).
- Eine Aquastopp-Vorrichtung ist heute Standard. Wer seine Waschmaschine ohne diese Vorrichtung betreibt, handelt ebenfalls grob fahrlässig, auch wenn sich erst nach 6 Jahren infolge einer Materialermüdung der Anschluss löst und ein Wasserschaden eintritt (OLG Oldenburg, Az. 3 U 6/04).