Trotz WhatsApp & E-Mail - ein Briefkasten ist auch heute noch wichtig

Eine Frau öffnet schaut in ihren BriefkastenDer Briefkasten gehört zu den Gebrauchsgegenständen, die, solange sie ihre Funktion erfüllen, nur wenig Beachtung bei Mieter und Vermieter finden. Kaum ein Mieter wird sich beim Auswählen einer neuen Wohnung davon leiten lassen, ob der zur Verfügung stehende Briefkasten gut aussieht, die richtige Größe hat und an einer für alle Zusteller gut zugänglichen Stelle angebracht ist. Bei der Wohnungsbesichtigung wird die Briefkastenanlage höchstens beim Verlassen des Gebäudes mit einem Seitenblick gestreift.

Die tatsächliche Bedeutung eines Briefkastens zeigt sich erst, wenn ein solcher fehlt oder wenn der vorhandene Briefkasten schadhaft ist. Briefkästen, die sich nicht verschließen lassen, die sich hinter einer abgeschlossenen Tür im Innenbereich befinden oder die draußen hängen und weil undicht, Feuchtigkeit nicht abhalten können, entwickeln sich schnell zum Ärgernis. Nasse Post wird unleserlich, möglicherweise werden empfindliche Sendungen nachhaltig beschädigt. Aus einem nicht verschließbaren Briefkasten fällt die Post auf den Boden, Briefsendungen landen im Altpapier oder können gestohlen werden.

 

Warum ein Wohnungsbriefkasten zwar nicht vorgeschrieben, aber wichtig ist

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, dort, wo er wohnt, einen funktionsfähigen Briefkasten bereitzuhalten und auf diese Weise die Zustellung von Postsendungen zu ermöglichen. Beim Abschluss von Verträgen entsteht allerdings regelmäßig eine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass schriftliche Mitteilungen des Vertragspartners zugestellt werden können. Bei anderen zustellungsbedürftigen Übersendungen geht ein Mieter, der keinen Briefkasten hat, sogar ein großes Risiko ein. Wenn die Wohnanschrift gleichzeitig seine Meldeanschrift ist, gelten Zustellungen von Gerichten, der Polizei oder anderen öffentlichen Stellen schon als zugegangen, wenn sie vor seiner Tür abgelegt werden. Fristen beginnen ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme zu laufen. Das Entgegennehmen von Postsendungen oder sonstigen, in einem Briefkasten deponierbaren Dingen gehört deshalb auch nach Ansicht der Rechtsprechung zur normalen Wohnnutzung dazu. Auch dann, wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird, hat der Mieter Anspruch auf einen Briefkasten.

Oft ein Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter: Die Betriebskostenabrechnung oder Kündigung der Mietwohnung wurde per einfachem Brief verschickt und kam nie an oder das Übergabe-Einschreiben (Einschreiben mit Rückschein) kommt zurück, da der Empfänger nicht anzutreffen war. Im Falle des Einschreibens mit Rückschein wird dem Empfänger zwar eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen, er solle das Schreiben innerhalb einer Woche bei der Post abholen, tut er das jedoch nicht, geht der Brief zurück an den Absender und ist damit nicht zugestellt.

Ob Kündigung, Zustellung der Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Mängelanzeige oder Abmahnung: Zur Wirksamkeit muss das Schreiben dem Mieter oder Vermieter zugehen. Das ist der Fall, wenn der Mieter oder Vermieter das Schreiben persönlich entgegennimmt oder dieses in seinen Briefkasten eingeworfen wird (§ 130 BGB).

Bei wichtiger Post sollten sie, wenn keine persönliche Zustellung möglich ist, als Mieter oder Vermieter immer das Einwurf-Einschreiben wählen. Denn hier erfolgt die Zustellung schlicht mit dem Einwurf in den Briefkasten, worüber sie einen Beleg erhalten. 

Briefkästen müssen dem bei Vertragsabschluss geltenden Standard entsprechen

Welche Voraussetzungen ein vom Vermieter gestellter Briefkasten erfüllen muss, hängt wesentlich davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde oder wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag über das Aussehen und die Größe des Briefkastens oder den Ort, an dem er angebracht ist, sind rechtswirksam und verbindlich. Auch die Zuordnung eines Briefkastens zu einer Wohnung ist verbindlich, wenn sie im Mietvertrag oder in der vom Mieter akzeptierten Hausordnung festgeschrieben ist. Eine solche Vereinbarung kann von den Vertragsparteien nur einverständlich geändert werden.

Alte steinerne BriefkastenanlageDer Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, den Briefkasten während der Mietzeit geänderten Standards anzupassen

Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag, leitet sich der Anspruch auf einen Briefkasten daraus ab, dass der Empfang von Post zur allgemeinen Wohnnutzung dazugehört, die der Vermieter zu ermöglichen hat. Für die Form des Briefkastens und den Ort, an dem er angebracht ist, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses übliche Standard als vereinbart. Aktuell wäre ein abschließbarer, gegen Feuchtigkeit und Wettereinflüsse zuverlässig geschützter, im allgemein zugänglichen Bereich angebrachter Briefkasten, der mindestens Sendungen des Formats DIN A 4 aufnehmen kann, vertragsgerecht.

Nur schadhafte Briefkästen berechtigen zu einer kleinen Mietminderung

Stellt der Vermieter selbst keinen Briefkasten zur Verfügung, muss er dem Mieter gestatten, einen eigenen Briefkasten aufzuhängen. Den Ort, an dem der Briefkasten angebracht wird, bestimmt der Vermieter. Wenn dem Mieter der vom Vermieter bereitgestellte Briefkasten einfach nicht gefällt, weil er zu klein ist oder weil er sich nicht im frei erreichbaren Außenbereich befindet, berechtigt ihn das nicht dazu, einen eigenen Briefkasten aufzuhängen. Der vom Vermieter bereitgestellte Briefkasten muss genutzt werden, wenn er nicht schadhaft ist. Eine Mietminderung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Eine leichte Wohnwertbeeinträchtigung, die eine Mietminderung in Höhe von 1% rechtfertigt, liegt nach Ansicht verschiedener Amtsgerichte jedenfalls dann vor, wenn sich der Briefkasten nicht verschließen lässt. Ein Briefkasten, der so klein ist, dass weder DIN A 4 Umschläge noch Zeitschriften hineinpassen, führte im Einzelfall zur Anerkennung einer Mietminderung in Höhe von 0,5% . Eine bindende Regelung darüber, welche Erfordernisse ein Briefkasten erfüllen muss, gibt es nicht. In Zusammenarbeit mit den Postzustellern sind zwar Richtlinien erarbeitet worden, die in der DIN 32617 zusammengefasst wurden. Die Norm hat allerdings keinen Gesetzescharakter und kann deshalb nur als Empfehlung verwendet werden.

Roter Briefkasten mit Klingel und AblageWieviel „individuelle Gestaltung“ des Briefkastens ist zulässig?

Bringt der Mieter polarisierende politische Ansichten oder gesellschaftliche Standpunkte zum Ausdruck, indem er den ihm zugewiesenen oder von ihm aufgehängten Briefkastens mit Aufklebern „verziert“, kann es zu einer Abmahnung wegen Verletzung des Hausfriedens kommen, wenn andere Mieter sich dadurch beleidigt oder herabgesetzt fühlen.
Zusätzliche Namensschilder dürfen am Briefkasten nur angebracht werden, wenn die darauf genannten Personen dem Vermieter gegenüber zur Mitbenutzung der Wohnung vertraglich berechtigt sind. Das ist bei genehmigter Untervermietung oder bei der Aufnahme eines Lebensgefährten der Fall, ohne Zustimmung jedoch nicht. Der Vermieter kann verlangen, dass Namensschilder von nichtberechtigten Personen beseitigt werden, weil das Bekleben des Briefkastens mit Namen von Nicht-Vertragspartnern eine unzulässige Nutzung der Mietsache darstellt.

Vermieter, die aus ästhetischen Gründen eine gleichmäßige Beschriftung der gesamten Briefkastenanlage wünschen, können eine individuelle Klausel in den Mietvertrag oder die Hausordnung aufnehmen, dass die von ihnen angefertigten Namensschilder zu verwenden sind. Unterschreibt der Mieter die Individualvereinbarung oder Hausordnung, akzeptiert er auch diese Klausel. Er muss es dann dulden, dass der Vermieter auf eigene Kosten ein von ihm, dem Mieter, selbst angebrachtes Namensschild entfernt oder überklebt, um ein einheitliches Namensschild anzubringen.

Bildnachweise

Bild 2 & 3 © Regine Marsch | www.deutschesmietrecht.de

Urteile

Ausschlussfrist: Schuldanerkenntnis des Mieters lässt die Verjährung nicht erneut beginnen

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters war für einen Mieter unverständlich und damit formell nicht ordnungsgemäß. Er forderte deshalb eine verständliche Betriebskostenabrechnung und versicherte mündlich, dass er eine eventuelle Nachzahlung begleichen würde. Die korrigierte Abrechnung ging ihm zu, jedoch leider verspätet, die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist wurde vom Verwalter überschritten. An seine mündliche Zusage zur Zahlung des Abrechnungsbetrages konnte er sich nicht mehr erinnern und so verweigerte er die Zahlung des Nachzahlungsbetrages, da die einjährige Abrechnungsfrist überschritten war.

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