Die Wand für das Durchgangszimmer einreißen oder Löcher für den neuen Badezimmerspiegel in die Fliesen bohren: Einfacher gesagt als getan! Die Durchführung an sich ist zwar oft nicht das Problem, aber kleinere oder größere Renovierungsmaßnahmen kann der Mieter meist nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen. Doch welche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen darf der Mieter selbstständig tätigen, welche genehmigungsfreien Alternativen gibt es und in welchen Sonderfällen hat der Vermieter das Recht einzugreifen?