Energy Sharing ab 2026: Solarstrom mit Nachbarn teilen – was Vermieter wissen sollten

Solarstrom vom eigenen Dach ist für Einfamilienhausbesitzer längst Alltag. Schwieriger wird es, wenn Menschen ohne eigenes Dach beteiligt werden sollen: Mieter, Nachbarn, mehrere Gebäude, eine Kita nebenan oder eine kleine Energiegemeinschaft im Quartier. Genau hier setzt Energy Sharing an.

Die Idee klingt sympathisch: Erneuerbarer Strom wird gemeinsam erzeugt und regional geteilt. Wer eine PV-Anlage betreibt, soll Strom nicht nur selbst verbrauchen oder einspeisen, sondern auch mit anderen Teilnehmern in der Umgebung gemeinsam nutzen können.

Für Vermieter klingt das zunächst nach einer neuen Chance. Endlich könnte Solarstrom vom Mietshaus nicht nur dem eigenen Gebäude, sondern auch anderen Beteiligten zugutekommen. In der Praxis ist Energy Sharing aber kein einfacher Nachbarschaftsdeal per Handschlag. Es bleibt ein gesetzlich geregeltes Strommodell mit Messung, Netzbetreiber, Reststrom, Abrechnung und Dienstleisterbedarf.

Auf einen Blick:
Energy Sharing ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz. Anders als Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bleibt das Modell nicht auf das einzelne Gebäude beschränkt. Für Vermieter kann das interessant werden, wenn Strom regional geteilt werden soll. Einfacher Billigstrom entsteht dadurch aber nicht automatisch.
Klartext für Vermieter:
Energy Sharing ist keine Abkürzung um Mieterstrom herum. Es ist ein eigenes Modell nach § 42c EnWG. Wer nur eine unkomplizierte PV-Anlage auf dem Mietshaus betreiben möchte, sollte zuerst Volleinspeisung, Allgemeinstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung prüfen. Energy Sharing wird eher dann interessant, wenn mehrere Teilnehmer, mehrere Gebäude oder eine Energiegemeinschaft mitspielen.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bedeutet: Strom aus erneuerbaren Energien wird von mehreren Personen oder Einrichtungen gemeinsam genutzt. Der Strom kann zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage stammen. Die Teilnehmer müssen den Strom nicht zwingend alle im selben Gebäude verbrauchen. Entscheidend ist, dass der Strom über das öffentliche Netz bilanziell zugeordnet und gemeinsam genutzt wird.

Das unterscheidet Energy Sharing deutlich von der einfachen Eigenversorgung. Wer den Strom direkt im eigenen Haus verbraucht, nutzt ihn ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Beim Energy Sharing wird der Strom dagegen eingespeist und den teilnehmenden Letztverbrauchern rechnerisch zugeordnet.

Beispiel:
Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses befindet sich eine größere PV-Anlage. Ein Teil des Stroms wird nicht nur im Haus genutzt, sondern soll auch von einer benachbarten Einrichtung oder weiteren Teilnehmern in der Umgebung bezogen werden. Dann geht es nicht mehr nur um Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, sondern möglicherweise um Energy Sharing.

Ab wann gilt Energy Sharing?

Die gesetzliche Grundlage ist § 42c EnWG. Die Regelung betrifft die gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Nach der gesetzlichen Konzeption soll Energy Sharing schrittweise starten:

  • ab 1. Juni 2026 zunächst innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers,
  • ab 1. Juni 2028 auch über direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete hinweg.

Für die Praxis heißt das: Am Anfang wird Energy Sharing nicht überall beliebig und grenzenlos funktionieren. Entscheidend ist, welches Netzgebiet betroffen ist, ob die technischen und organisatorischen Prozesse vorhanden sind und wie der jeweilige Netzbetreiber die Umsetzung ermöglicht.

Wichtig:
Energy Sharing ist zwar gesetzlich vorgesehen. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Projekt ab Juni 2026 sofort reibungslos läuft. Gerade in der Anfangsphase werden Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Dienstleister und Teilnehmer erst praktische Abläufe entwickeln müssen.

Der wichtigste Unterschied: Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz

Für Vermieter ist die Abgrenzung zu den anderen PV-Modellen besonders wichtig. Energy Sharing ist nicht einfach ein neuer Name für Mieterstrom. Es ist auch nicht dasselbe wie gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Der entscheidende Unterschied liegt im öffentlichen Netz. Beim Mieterstrom und bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung steht die Stromnutzung im Gebäude oder im unmittelbaren Gebäudekontext im Vordergrund. Beim Energy Sharing wird Strom dagegen über das öffentliche Netz gemeinsam genutzt.

ModellWo wird der Strom genutzt?KernideeTypische Einordnung
Mieterstrom Im Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang Solarstrom wird an Bewohner geliefert. Stromliefermodell mit erheblichem Organisationsaufwand
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Im Gebäude Solarstrom wird teilnehmenden Bewohnern zugeordnet, ohne vollständige Stromversorgung durch den Betreiber. Schlankeres Gebäudemodell nach § 42b EnWG
Energy Sharing Über das öffentliche Netz, regional begrenzt Erneuerbarer Strom wird mit mehreren Teilnehmern gemeinsam genutzt. Regionales Teilungsmodell nach § 42c EnWG
Merksatz:
Mieterstrom liefert Strom im Gebäudekontext. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ordnet Solarstrom im Gebäude zu. Energy Sharing teilt erneuerbaren Strom regional über das öffentliche Netz.

Warum Energy Sharing für Mieter interessant klingt

Der große Reiz von Energy Sharing liegt in der Teilhabe. Viele Mieter haben kein eigenes Dach. Ein Balkonkraftwerk ist zwar möglich, liefert aber nur begrenzte Strommengen. Eine große PV-Anlage auf einem Dach, einer Halle oder einer Freifläche kann dagegen deutlich mehr Strom erzeugen.

Energy Sharing soll solche Anlagen auch für Menschen nutzbar machen, die nicht selbst Eigentümer eines geeigneten Dachs sind. Wer an einer Energiegemeinschaft teilnimmt, kann rechnerisch Strom aus der gemeinsamen Anlage beziehen.

Das kann besonders für folgende Konstellationen interessant sein:

  • Mieter ohne eigene Dachfläche,
  • Nachbarschaftsmodelle,
  • Quartiere mit mehreren Gebäuden,
  • Bürgerenergiegesellschaften,
  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Einrichtungen oder soziale Einrichtungen,
  • Vermieter mit mehreren Objekten im selben Netzgebiet.
Beispiel:
Eine Vermieterin hat ein größeres Dach, aber im eigenen Haus wird tagsüber nur wenig Strom verbraucht. In der Nachbarschaft gibt es eine kleine soziale Einrichtung mit Tagesbetrieb. Energy Sharing könnte theoretisch ermöglichen, dass ein Teil des erzeugten Stroms dort genutzt wird. Ob sich das praktisch lohnt, hängt aber von Messung, Netzgebiet, Vertragsgestaltung und Abwicklungskosten ab.

Warum Energy Sharing trotzdem kein Selbstläufer ist

Der Begriff „Sharing“ klingt leicht. Die energiewirtschaftliche Wirklichkeit ist es nicht. Wer Strom über das öffentliche Netz teilt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer einfachen Hausanlage. Es müssen Strommengen gemessen, zeitlich zugeordnet, bilanziert und abgerechnet werden.

Das ist der Punkt, an dem Energy Sharing für private Vermieter schnell anspruchsvoll wird. Nicht die Solarmodule sind das Problem, sondern die laufende Abwicklung.

1. Es braucht passende Messtechnik

Damit Strom aus einer Anlage bestimmten Teilnehmern zugeordnet werden kann, müssen Erzeugung und Verbrauch zeitlich genau erfasst werden. In der Praxis geht es dabei um intelligente Messsysteme und viertelstundengenaue Werte.

Ohne passende Messung lässt sich nicht sauber bestimmen, welcher Teilnehmer zu welchem Zeitpunkt welchen Anteil des gemeinsam erzeugten Stroms genutzt hat.

2. Die Teilnehmer brauchen weiterhin Reststrom

Energy Sharing deckt nicht automatisch den gesamten Strombedarf. Wenn die PV-Anlage gerade keinen oder zu wenig Strom erzeugt, brauchen die Teilnehmer weiterhin Strom aus einem normalen Liefervertrag.

Der normale Stromlieferant verschwindet also nicht. Energy Sharing ergänzt den Strombezug nur für bestimmte Strommengen.

3. Der Netzbetreiber bleibt zentral

Weil Energy Sharing das öffentliche Netz nutzt, kommt der Verteilnetzbetreiber ins Spiel. Ohne technische und organisatorische Einbindung des Netzbetreibers funktioniert das Modell nicht.

Gerade in der Anfangsphase kann das zu Verzögerungen führen. Die gesetzlichen Regeln sind das eine. Die praktische Umsetzung in den IT- und Abrechnungsprozessen der Netzbetreiber ist das andere.

4. Ein Dienstleister wird oft nötig sein

Private Vermieter werden die energiewirtschaftliche Abwicklung in vielen Fällen nicht selbst leisten wollen. Dann braucht es einen Dienstleister, der Messwerte verarbeitet, Strommengen zuordnet, Abrechnungen vorbereitet und die Kommunikation mit Netzbetreiber und Marktpartnern begleitet.

Das kann sinnvoll sein, verursacht aber Kosten. Diese Kosten müssen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen werden.

Praxiswarnung:
Energy Sharing darf nicht nur mit der Stromerzeugung kalkuliert werden. Entscheidend sind auch Messkosten, Dienstleisterkosten, Netzprozesse, Abrechnung und laufende Betreuung. Genau dort entscheidet sich, ob aus der guten Idee ein praktikables Modell wird.

Wird Energy Sharing günstiger Strom?

Das ist die naheliegende Frage – und die Antwort ist eher nüchtern: nicht automatisch.

Solarstrom vom eigenen Dach ist besonders günstig, wenn er direkt selbst verbraucht wird. Dann wird teurer Netzstrom ersetzt. Beim Energy Sharing läuft der Strom dagegen über das öffentliche Netz. Deshalb können Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen und Dienstleisterkosten eine erhebliche Rolle spielen.

Der Strom kann dadurch stabiler oder regionaler sein. Er muss aber nicht zwingend billiger sein als ein günstiger Stromtarif eines Versorgers.

Klartext:
Energy Sharing verkauft sich schnell als „Strom vom Nachbarn“. Wirtschaftlich ist es aber nicht dasselbe wie Eigenverbrauch vom eigenen Dach. Sobald das öffentliche Netz genutzt wird, kommen zusätzliche Kosten und Regeln ins Spiel.

Was bedeutet Energy Sharing für Vermieter?

Für Vermieter kann Energy Sharing in bestimmten Fällen interessant sein. Das gilt vor allem dann, wenn ein Gebäude eine geeignete große Dachfläche hat, der Strom im eigenen Haus aber nicht vollständig sinnvoll genutzt werden kann.

Dann stellt sich die Frage: Soll der überschüssige Strom einfach eingespeist werden? Oder gibt es ein regionales Modell, bei dem weitere Teilnehmer beteiligt werden können?

Für den typischen privaten Vermieter mit einem kleinen Mehrfamilienhaus dürfte Energy Sharing aber nicht der erste Einstieg sein. In vielen Fällen sind einfachere Modelle näherliegend:

  • Volleinspeisung, wenn möglichst wenig Zusatzaufwand gewünscht ist,
  • Überschusseinspeisung oder Allgemeinstromnutzung, wenn das Haus selbst Strom verbraucht,
  • gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, wenn Bewohner im Haus beteiligt werden sollen,
  • Mieterstrom, wenn bewusst ein umfassenderes Stromliefermodell aufgebaut werden soll.

Energy Sharing kommt eher dann hinzu, wenn der Blick über das einzelne Haus hinausgeht.

Praxisbeispiel:
Ein Vermieter besitzt ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen. Auf dem Dach wäre Platz für eine größere PV-Anlage. Die Mieter sind aber nur teilweise interessiert. Im Nachbargebäude gibt es ebenfalls potenzielle Abnehmer. In einem solchen Fall kann Energy Sharing ein Gedanke sein. Trotzdem sollte zuerst geprüft werden, ob die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im eigenen Haus nicht einfacher und wirtschaftlich naheliegender ist.

Energy Sharing oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist für viele Vermieter der näherliegende Vergleich. Beide Modelle klingen nach gemeinsamer Nutzung von Solarstrom. Sie setzen aber unterschiedlich an.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bleibt im Gebäude. Der Strom wird den teilnehmenden Bewohnern des Hauses zugeordnet. Der Betreiber muss nicht den gesamten Strombedarf dieser Bewohner decken. Der fehlende Strom kommt weiter vom normalen Stromlieferanten.

Energy Sharing geht darüber hinaus. Es nutzt das öffentliche Netz und kann mehrere Teilnehmer außerhalb des Gebäudes einbeziehen. Dadurch wird das Modell flexibler, aber auch komplexer.

FrageGemeinschaftliche GebäudeversorgungEnergy Sharing
Beschränkt auf ein Gebäude? Ja, Gebäudemodell Nein, regionales Modell über das öffentliche Netz
Öffentliches Netz im Mittelpunkt? Nein Ja
Teilnehmer Bewohner im Gebäude Mehrere Teilnehmer im regionalen Zusammenhang
Reststrom Weiter über normalen Stromlieferanten Weiter über normalen Stromlieferanten
Typischer Einsatz Mehrfamilienhaus Nachbarschaft, Quartier, Energiegemeinschaft
Praktische Komplexität Mittel bis hoch In der Startphase eher hoch
Merksatz:
Wer nur das eigene Mietshaus einbeziehen will, sollte zuerst die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung prüfen. Wer Strom mit weiteren Teilnehmern außerhalb des Gebäudes teilen möchte, landet eher beim Energy Sharing.

Energy Sharing oder Mieterstrom?

Auch Mieterstrom und Energy Sharing werden leicht verwechselt. Beide Modelle können Mieter an Solarstrom beteiligen. Trotzdem funktionieren sie unterschiedlich.

Beim Mieterstrom wird Strom im Gebäudekontext an Bewohner geliefert. Das Modell ist stärker auf Lieferung, Preisgestaltung, Vertrag und Verbraucherschutz ausgerichtet. Der Mieterstromlieferant bewegt sich deutlich näher an der Rolle eines Stromlieferanten.

Beim Energy Sharing geht es dagegen um die gemeinsame Nutzung von erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz. Die Teilnehmer behalten für den übrigen Strombedarf weiterhin ihren normalen Stromliefervertrag.

Nicht verwechseln:
Energy Sharing ist nicht „Mieterstrom für die Nachbarschaft“. Es ist ein eigenständiges Modell mit anderer gesetzlicher Grundlage, anderer technischer Logik und anderen praktischen Hürden.

Für wen kann Energy Sharing interessant sein?

Energy Sharing kann besonders dann interessant werden, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Es gibt eine geeignete Erneuerbare-Energien-Anlage, etwa eine größere PV-Anlage.
  • Es gibt mehrere Teilnehmer, die den Strom nutzen möchten.
  • Die Teilnehmer liegen im passenden Netzgebiet.
  • Die erforderliche Messtechnik ist vorhanden oder kann eingebaut werden.
  • Ein Dienstleister übernimmt die Abwicklung.
  • Die Wirtschaftlichkeit wurde mit allen Kosten geprüft.
  • Der organisatorische Aufwand ist gewollt und beherrschbar.

Das zeigt schon: Energy Sharing ist kein Modell, das man nebenbei aufsetzt, weil gerade ein paar Solarmodule auf dem Dach liegen. Es braucht eine bewusste Struktur.

Für wen ist Energy Sharing eher nicht der erste Schritt?

Für viele private Vermieter wird Energy Sharing zunächst nicht das naheliegendste Einstiegsmodell sein. Das gilt besonders, wenn das Ziel eigentlich nur lautet: Die PV-Anlage soll möglichst einfach laufen und möglichst wenig Ärger machen.

Eher ungeeignet als erster Schritt ist Energy Sharing, wenn:

  • nur ein kleines Mietshaus betroffen ist,
  • es keine weiteren interessierten Teilnehmer gibt,
  • die Mieter im Haus schon kaum Interesse zeigen,
  • keine intelligente Messtechnik vorhanden ist,
  • kein Dienstleister eingebunden werden soll,
  • der Vermieter möglichst wenig laufende Organisation übernehmen möchte,
  • die Wirtschaftlichkeit nur auf der Einspeisevergütung oder Wunschpreisen beruht.
Praxisregel:
Wenn schon Mieterstrom zu aufwendig wirkt, wird Energy Sharing nicht automatisch die einfachere Lösung. Es löst andere Probleme, bringt aber eigene Komplexität mit.

Was Vermieter vor einem Energy-Sharing-Projekt prüfen sollten

Bevor Vermieter Energy Sharing ernsthaft planen, sollten sie die wichtigsten Punkte systematisch abklären.

1. Liegen die Teilnehmer im passenden Netzgebiet?

Energy Sharing funktioniert nicht beliebig bundesweit. Entscheidend ist der regionale Zusammenhang im Verteilnetz. Deshalb muss früh geklärt werden, welcher Netzbetreiber zuständig ist und ob die Teilnehmer im passenden Bilanzierungsgebiet liegen.

2. Ist die Anlage groß genug?

Eine sehr kleine PV-Anlage wird selten die wirtschaftliche Grundlage für ein aufwendiges Energy-Sharing-Modell bieten. Je kleiner die Strommengen, desto kritischer wirken Mess-, Dienstleister- und Abwicklungskosten.

3. Gibt es genügend Teilnehmer?

Energy Sharing lebt von Teilnehmern. Wenn nur eine oder zwei Personen mitmachen, kann der organisatorische Aufwand schnell unverhältnismäßig werden.

4. Ist die Messtechnik vorhanden?

Ohne passende Zähler und Messwerte wird die Zuordnung der Strommengen schwierig. Der Stand der Messinfrastruktur ist deshalb eine zentrale Vorfrage.

5. Wer übernimmt die Abwicklung?

Die laufende Abwicklung sollte nicht unterschätzt werden. In vielen Fällen wird ein spezialisierter Dienstleister erforderlich sein. Dessen Kosten gehören von Anfang an in die Kalkulation.

6. Rechnet sich das nach allen Kosten?

Die reine Erzeugung von Solarstrom ist nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, was nach Messkosten, Dienstleisterkosten, Netzentgelten, Steuern, Abgaben und organisatorischem Aufwand übrig bleibt.

Checkliste vor dem Start:
Netzgebiet klären, Teilnehmerkreis prüfen, Anlage dimensionieren, Messkonzept abstimmen, Dienstleisterangebote einholen, Reststromlösung berücksichtigen und erst dann die Wirtschaftlichkeit bewerten.

Typische Irrtümer zum Energy Sharing

Irrtum 1: „Dann verkaufe ich einfach meinen Solarstrom an den Nachbarn.“

Ganz so einfach ist es nicht. Energy Sharing ist gesetzlich geregelt und läuft über das öffentliche Netz. Es braucht Messung, Zuordnung, vertragliche Regelungen und energiewirtschaftliche Abwicklung.

Irrtum 2: „Der normale Stromlieferant wird überflüssig.“

Nein. Energy Sharing deckt nur den Strom ab, der aus der gemeinsamen Anlage zugeordnet werden kann. Für den restlichen Strombedarf brauchen die Teilnehmer weiterhin einen normalen Stromliefervertrag.

Irrtum 3: „Das ist automatisch billiger.“

Nicht zwingend. Da das öffentliche Netz genutzt wird, können Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen und Dienstleisterkosten anfallen. Dadurch ist Energy Sharing nicht automatisch günstiger als ein normaler Stromtarif.

Irrtum 4: „Das ersetzt Mieterstrom.“

Nein. Energy Sharing ist ein zusätzliches Modell. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bleiben eigene Wege, um Solarstrom im Gebäudekontext zu nutzen.

Irrtum 5: „Das ist ideal für jedes Mietshaus.“

Energy Sharing kann für bestimmte Projekte interessant sein. Für viele kleine Mietshäuser werden einfachere Modelle aber näherliegen.

Einordnung für kleine private Vermieter

Für kleine private Vermieter ist Energy Sharing vor allem als Zukunftsthema interessant. Es erweitert den Werkzeugkasten, ersetzt aber nicht die nüchterne Modellwahl.

Wer ein einzelnes Mietshaus besitzt, sollte regelmäßig in dieser Reihenfolge prüfen:

  1. Ist Volleinspeisung die einfachste und kalkulierbarste Lösung?
  2. Kann Strom sinnvoll für Allgemeinstrom oder Haustechnik genutzt werden?
  3. Kommt eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für die Bewohner in Betracht?
  4. Ist klassischer Mieterstrom trotz Aufwand wirtschaftlich sinnvoll?
  5. Gibt es überhaupt eine tragfähige regionale Konstellation für Energy Sharing?

Diese Reihenfolge ist nicht zwingend, aber praktisch vernünftig. Sie verhindert, dass Vermieter mit dem komplexesten Modell beginnen, obwohl eine einfachere Lösung besser zum Objekt passt.

Beispiel:
Bei einem Vierparteienhaus ohne Aufzug, mit geringer Dachfläche und wenig Interesse der Mieter dürfte Energy Sharing kaum der erste Schritt sein. Bei einem größeren Gebäude, mehreren benachbarten Objekten und einem professionellen Dienstleister kann die Prüfung dagegen sinnvoll sein.

Fazit: Spannend, aber kein Zaubertrick

Energy Sharing ist eine spannende Ergänzung der bisherigen PV-Modelle. Es kann Menschen ohne eigenes Dach stärker an erneuerbarer Energie beteiligen und neue regionale Strommodelle ermöglichen. Für Vermieter eröffnet es zusätzliche Möglichkeiten, wenn Strom nicht nur im eigenen Gebäude, sondern mit weiteren Teilnehmern geteilt werden soll.

Gleichzeitig bleibt die nüchterne Seite: Energy Sharing nutzt das öffentliche Netz. Damit kommen Netzbetreiber, Messung, Bilanzierung, Reststrom, Abrechnung und Dienstleister ins Spiel. Wer nur eine einfache PV-Lösung auf dem Mietshaus sucht, wird häufig mit Volleinspeisung, Allgemeinstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung besser starten.

Für Vermieter ist Energy Sharing deshalb kein Ersatz für die bisherige Modellwahl, sondern eine zusätzliche Option. Interessant wird sie vor allem dort, wo mehrere Beteiligte, größere Strommengen und professionelle Abwicklung zusammenkommen.

Kurz gesagt:
Energy Sharing macht Solarstrom regionaler. Aber es macht ihn nicht automatisch einfacher. Für Vermieter ist es ein spannendes Modell für gut vorbereitete Projekte – nicht der schnelle Ausweg aus Mieterstrom, Messkonzept und Abrechnung.

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Rechtsgrundlagen und hilfreiche Quellen

 

PDF Leseprobe zum Buch Miete und Rendite - Der Praxisleitfaden für ihren Wohnungskauf

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