Grundlegende Informationen für Mieter und Vermieter zu energetischen Sanierungen

Durch die große Bedeutung des Themengebietes Nachhaltigkeit und Umweltschutz für die Gesellschaft überlegen immer mehr Mieter und Vermieter, wie sie das Wohnen diesbezüglich sinnvoll gestalten können. Hierbei spielen unter anderem energetische Sanierungen eine große Rolle. Welche Möglichkeiten gibt es, was müssen Vermieter und Mieter hierbei beachten?

dach mit solarpaneelenEine beliebte und bekannte Form der energetischen Sanierung sind Solaranlagen. Bildquelle: U. J. Alexander / Adobe Stock

Warum sind energetische Sanierungen wichtig?

Energetische Sanierungen haben deshalb eine hohe Bedeutung, weil sie oftmals bewirken, dass der Energieverbrauch eines Haushaltes oder einer Wohnanlage sinkt. Infolgedessen werden weniger Emissionen verursacht, was große Vorteile für die Nachhaltigkeit und den Schutz der Umwelt hat.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz

Neben den moralisch positiven Seiten entwickeln sich immer mehr gesetzliche Grundlagen, die festlegen, in welchem Umfang in verschiedenen Bereichen auf den Klimaschutz geachtet werden muss. Wie relevant das Thema juristisch in der aktuellen Zeit ist, zeigt sich unter anderem anhand eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes.

Im Frühling 2021 urteilten die Richter nach einer Verfassungsbeschwerde, dass das Klimaschutzgesetz im Sinne einer umfangreicheren Nachhaltigkeit zumindest in Teilen nicht ausreichend ist und bis zum Jahr 2022 überarbeitet werden muss. Das Urteil wurde in der Presse als große Überraschung und eine Art Meilenstein aufgenommen.

Rechtlich bindende Verpflichtung für Gebäudebesitzer

Natürlich geht es bei dem Urteil der Bundesverfassungsrichter eher um das sprichwörtliche „Große Ganze“ als konkret um das Thema des nachhaltigen Wohnens. Dennoch wird hier ein Trend deutlich, der dazu führen könnte, dass in Zukunft Gesetze verabschiedet werden, die diesbezüglich konkrete Regeln festlegen.

Ein solches Beispiel gibt es bereits. So machte Hamburg das Einrichten von Solardächern mit einer Rechtsverordnung ab dem Jahr 2023 für alle Neubauten zur Pflicht. Der Stadtstaat ist damit bundesweit Vorreiter.

Was sind energetische Sanierungen und welche Möglichkeiten gibt es?

Energetische Sanierungen sind alle Maßnahmen, die an einem bereits bestehenden Gebäude unternommen werden, um dafür zu sorgen, dass weniger Energie verbraucht wird. Einige der Optionen haben eine kleinere Auswirkung, andere eine äußerst umfangreiche.

Die Sanierungen können dabei für das ganze Gebäude unternommen werden oder nur für einzelne Wohnungen und Bereiche. Zudem kann die Kombination aus mehreren Maßnahmen zu einer besonders deutlichen Energieeinsparung führen.

Möglichkeiten für energetische Sanierungen sind unter anderem:

  • verschiedene Formen der Dämmung
  • Veränderungen an der Heizung
  • Einsatz von Solarenergie

Dämmung

Dämmungen können in verschiedenen Bereichen eines Gebäudes eingebaut werden. Unter anderem zählen das Dach und die Wände dazu. Zusätzlich können sie in einem Keller zur Anwendung kommen, sowohl an den Wänden als auch an der Decke des Kellers.

Die Dämmung hat jeweils zur Folge, dass weniger Energie nach außen tritt, infolgedessen sinkt der Energieverbrauch.

Heizung

Die Heizung hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Energiegewinnung eines Haushaltes. So kann zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder durch Solarthermie ein positiver Effekt erzeugt werden.

Zudem kann womöglich mit einer Holzheizung, sofern diese ein gutes und effektives Filtersystem hat, zumindest im Vergleich zu einer Ölheizung ein Mehrwert für den Umweltschutz geschaffen werden.

waermepumpeMit einer Wärmepumpe lässt sich das Heizen nachhaltiger gestalten. Bildquelle: caifas / Adobe Stock

Solarenergie

Eine weitere Option, die sich hoher Beliebtheit erfreut, ist das Einrichten einer Solaranlage auf dem Dach. Dies ist unter anderem bei Einfamilienhäusern möglich. Dabei sollten Besitzer bzw. Vermieter einige bedeutende Faktoren beachten.

Dazu zählt zunächst die Frage, ob das Haus für eine solche Anlage geeignet ist. Zudem sollte bei der Planung beachtet werden, welche Größe der Anlage für das entsprechende Haus sinnvoll und effizient ist.

Rechtlicher Rahmen für Mieter und Vermieter

Bei all diesen Maßnahmen kommen in einem Mietverhältnis verschiedene Rechte und Pflichten zum Tragen, die gesetzlich festgeschrieben sind.

Ankündigung des Vermieters und Duldung durch den Mieter

Zunächst müssen Mieter entsprechende Maßnahmen zu einer Energieeinsparung hinnehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie aufgrund dessen mit einer Mieterhöhung rechnen müssen. Festgehalten ist diese Regelung in § 554 des BGB.

Allerdings sagt dieser Paragraf gleichzeitig aus, dass es Fälle geben kann, die für den Mieter eine ungewöhnliche Härte bedeuten. Dann muss er die Veränderung gar nicht oder zumindest für einen gewissen Zeitraum nicht dulden. Je nach Lebenslage des Mieters kann dieser Umstand eventuell verschiedene Formen der energetischen Sanierung betreffen. 

Des Weiteren muss der Vermieter die Maßnahmen spätestens drei Monat im Voraus ankündigen. Geschieht dies nicht, kann der Mieter sich ähnlich wie beim Grund der Härte dagegen wehren.

Mieterhöhungen

Ebenfalls geregelt sind die möglichen Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen wie einer energetischen Sanierung. Diese werden in diesem Zusammenhang als Modernisierungsumlage bezeichnet. Hierbei gibt es unter anderem dann Einschränkungen, wenn der Vermieter eine stattliche Förderung für die Maßnahme eingenommen hat.

Diese muss von der Mieterhöhung mithilfe einer konkret festgelegten Rechnung subtrahiert werden. Zusätzlich kann die Miete bei einer Wohnung, die keiner Mietpreisbindung unterliegt, um maximal acht Prozent Kosten, die für die Modernisierung der Wohnung aufgewendet wurden, erhöht werden.

Dies ist in § 559 des BGB festgeschrieben. Die Acht-Prozent-Regelung gilt seit dem Jahr 2019, zuvor waren es 11 Prozent. Gleichzeitig dürfen in einem Zeitraum von sechs Jahren maximal drei Euro mehr pro Quadratmeter verlangt werden.

Möglichkeiten für eigenes Handeln der Mieter am Beispiel Balkon-Solaranlage

Natürlich können Mieter nicht eigenmächtig auf dem Dach des Hauses, in dem sich die von Ihnen angemietete Wohnung befindet, Solarzellen installieren. Gleiches gilt für ein Mietshaus.

Allerdings haben Mieter die Möglichkeit, Balkon-Solaranlagen oder Mini-Solaranlagen aufzustellen. Hierfür sollten sie jedoch zuvor überprüfen, ob es im Mietvertrag einen Passus gibt, der dies näher regelt, also zum Beispiel eine verpflichtende Genehmigung durch den Vermieter vorsieht oder die Nutzung einer Balkon-Solaranlage vollständig untersagt.

Grundsätzlich sollte der Vermieter in jedem Falle über die Aufstellung informiert werden. Das Verwenden eines solche Gerätes auf dem Balkon kann außerdem untersagt werden, wenn das äußere Erscheinungsbild des Hauses dadurch einschneidend verändert bzw. negativ beeinträchtigt wird.

Jede Form von Solaranlage, die fest an einer Außenwand oder dem Balkon angebracht wird, erfordert wiederum zwingend eine Zustimmung des Hauseigentümers, die vorher eingeholt werden muss. Zusätzlich kann der Vermieter seine Zustimmung zu allen kleineren Solaranlagen, ob fest oder nicht, an Bedingungen wie eine professionelle Installation knüpfen.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Energetische Sanierungen haben sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter eine ganze Reihe von Vorteilen. Beide Seiten sollten diese Bedenken, bevor sie eine Entscheidung treffen bzw. sich über eine solche Entwicklung eine Meinung bilden.

Vorteile für Mieter

Für Mieter ergeben sich einige Vorteile, die die möglichen erhöhten Mietkosten ausgleichen können. Dazu gehört zum einen, dass durch eine sinnvolle energetische Sanierung Energie eingespart wird.

Dadurch wiederum sinken die entsprechenden Nebenkosten, in einigen Fällen wie bei älteren Gebäuden sogar sehr merklich. Außerdem wird es in der Wohnung durch eine bessere Dämmung im Winter nicht so schnell kalt, im Sommer wiederum steigen die Temperaturen im Inneren nicht so stark an.

Des Weiteren kann eine gute Dämmung gleichzeitig eine Art Lärmschutz darstellen. Jeder diese Umstände bietet für die Mieter Verbesserung der Lebensqualität.

 

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Vorteile für Vermieter

Für Vermieter hat die energetische Sanierung zunächst einen Imagevorteil. Die Beliebtheit des Objektes kann gerade bei Menschen, die einen hohen Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz legen, bedeutend steigen.

Insofern ist die Sanierung vor allem aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz des Themas eine Investition in die Gegenwart und Zukunft. Das ist oftmals auch konkret feststellbar, da in den allermeisten Fällen der monetäre Wert des Objektes nach der Umsetzung solcher Maßnahmen höher ist.

junges paar besichtigt wohnungEin großer Vorteil energetischer Sanierungen für Vermieter liegt in der Wertsteigerung des Objekts. Bildquelle: Petra Homeier / Adobe Stock

Dabei müssen die Kosten für die Sanierung unter gewissen Umständen nicht vollständig vom Vermieter getragen werden. So gibt es die Möglichkeit, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für verschiedene solcher Maßnahmen Förderungen zu beantragen. Für Eigentümer wird eine energetische Sanierung dadurch sicherlich um einiges attraktiver. 

Fazit

Energetische Sanierungen bringen sowohl Mietern als auch den Vermietern viele Vorteile. Für diesen Bereich gibt es zudem eine Reihe von detaillierten gesetzlichen Regelungen, die beide Seiten beachten sollten. Ist dies gegeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen eher keine dauerhaften negativen Konsequenzen für ein Mietverhältnis haben.

Urteile

Wohnwertverbesserungen fließen nicht in die Mieterhöhung

Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Bad und Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet hat oder die Parteien eine konkrete anderweitige Vereinbarung getroffen haben; hierzu genügt es nicht, dass sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags zum Einbau der Ausstattung verpflichtet hat (BGH, Urteil vom 7. 7. 2010 - VIII ZR 315/09).

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