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Immobiliengutachten bei Scheidung steuerlich nicht absetzbar

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens beauftragte ein Partner einen Gutachter mit der Wertermittlung einer Immobilie, die Kosten wollte er von der Steuer absetzen. Beim hessischen Finanzgericht biß er damit auf Granit (13 K 985/13). Der andere Partner hat nur Anspruch auf Vorlage der nötigen Unterlagen zur Wertermittlung, sodass Gutachterkosten nicht zwangsläufig anfallen.

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