aktuelle Urteile

Mieterhöhung: Mieter muss bei Zweifeln an der Wohnfläche nachmessen

Mancher Mieter oder manche Mieterin ist der Auffassung, dass ein einfaches Bestreiten immer ausreicht. Soll der Vermieter doch nachweisen, dass bei  der Betriebskostenabrechnung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet wurde oder die angegebene Quadratmeterzahl den Realitäten entspricht, auch die Zahlung unter Vorbehalt ist beliebt.

Weiterlesen ...

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

betriebskostenabrechnung 1 336 280

amazon buero 336x280