Fenster in der Mietwohnung – wichtige Fakten, Rechte und Pflichten

Fenster erfüllen in der Wohnung essenzielle Aufgaben und damit ist nicht nur der Blick nach draußen bzw. das Fluten des Raumes mit Licht gemeint. Sie sind ebenso entscheidend für einen geregelten Luftaustausch und sorgen für eine gute Wärmedämmung. Die Wahl des richtigen Modells ist dafür jedoch entscheidend, denn gerade alte Fenster können den heutigen Standards kaum mehr gerecht werden. Selbige stammen aus den unterschiedlichsten Baujahren und sind meist nicht mehr in allzu gutem Zustand – mitunter lohnt sich zwar noch eine Reparatur, doch gerade in Sachen Dämmung und Einbruchssicherheit macht es Sinn, zu neueren Modellen zu greifen. Unterschieden wird in der Regel zwischen folgenden Fensterfamilien:

Fenstervarianten und ihre Merkmale

  • Einfachverglaste Fenster bis Baujahr 1978: Einzelne Glasscheibe.
  • Kastenfenster bis 1978: Zwei Scheiben-Flügel, welche sich zum Reinigen öffnen lassen.
  • Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas zwischen 1978 und 1995: Dabei handelt es sich um eine Verglasung, die aus zwei verbundenen Scheiben besteht.
  • Fenster mit Zweischeiben-Wärmedämmglas zwischen 1995 und 2008: Funktioniert ähnlich einer Isolierglasscheibe, hat jedoch eine reflektierende Beschichtung im Scheibenzwischenraum.
  • Ab 2005 wurde das Dreischeiben-Wärmedämmglas zum neuen Standard: Auch dieses funktioniert ähnlich einer Isolierglasscheibe, besteht jedoch aus drei Scheiben und verfügt über zwei reflektierende Beschichtungen im Scheibenzwischenraum.

 

1. Materialien als Kauf- und Unterscheidungskriterium

Geht es um den Vergleich verschiedener Fenster und Fensterkomponenten, so wird primär nach dem Material unterschieden. Infrage kommen Werkstoffe wie Holz, Kunststoff oder Aluminium,  die auch in Kombination mit anderen Materialien auftreten können oder isoliert sind. Der Profi hingegen achtet darüber hinaus auch auf den Wärmeschutz, die Sicherheit und den Schallschutz. Nicht zu vernachlässigen sind außerdem Faktoren wie die Lebensdauer, die Pflege und letztendlich auch das Wohngefühl.

  • Holzfenster – sie benötigen einen regelmäßigen Anstrich und sind aufgrund ihres natürlichen Materials und der geringen Robustheit gegen die Witterung pflegeintensiver, dafür verfügen sie aber auch über eine sehr gute Wärmeisolation. Im Vergleich zu anderen Fenstern sind sie außerdem besonders umweltfreundlich, denn bei ihrer Fertigung wird keinerlei Wärmeenergie benötigt, sie lassen sich problemlos entsorgen und eine langfristige Nutzung führt sogar zu einer Minderung des Treibhausgases Kohlendioxid. Zudem sorgt der natürliche Rohstoff für ein Gefühl von Behaglichkeit und Wärme, sodass er das Wohnklima positiv beeinflusst.
  • Kunststoff – sowohl der Wärme- als auch Schallschutz können bei Kunststofffenstern überzeugen, zudem sind sie sehr langlebig und im Grunde wartungsfrei. Das liegt an ihrer Formstabilität und der Unempfindlichkeit gegenüber der Wetterkorrosion, Säuren und Abgasen. Kunststoff gilt nicht umsonst als beliebtestes Material, wenn es um Fenster geht – denn es ist nicht nur leicht zu reinigen und kann zu 100% recycelt werden, sondern ist auch in der Anschaffung günstig.
  • Aluminium – gerade bei sehr großen Fenster bietet sich das formbare und robuste Aluminium bestens an, dort bietet es guten Schutz gegen Einbrüche. Des Weiteren zeichnet es sich durch seine Stabilität, Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit aus. Auch in Sachen Pflegeaufwand und Wartung können die Fenster überzeugen, denn hier muss nur selten Hand angelegt werden. Preislich betrachtet muss hier jedoch mit größeren Summen gerechnet werden und auch aus ökologischer Sicht ist Aluminium nicht wirklich zu empfehlen. Denn die Produktion von Alu-Fenstern benötigt einerseits einen hohen Energieaufwand und andererseits lassen sich die Fenster nicht komplett wiederverwerten.
  • Stahl – wer großen Wert auf das Design legt, der wird vermutlich auf Stahl oder Edelstahl zurückgreifen. Die Profile sind sehr schmal, aber dennoch stabil und ermöglichen daher sehr filigrane Fensterkonstruktionen in großen Formaten. Nachteilig ist allerdings, dass sie weder in der Wärme- noch in der Geräuschdämmung besonders gut überzeugen können – dementsprechend werden sie mittlerweile auch immer seltener genutzt. Stahl ist bei Fenstern aber dennoch oft vertreten, indem es als verstärkendes Material zum Einsatz kommt.

 

2. Schallschutzklassen

Je nach Umfeld und baulicher Situation ist auch der Einsatz von modernen Schallschutzfenstern zu empfehlen, welche nach genormten Schallschutzklassen eingeteilt sind. Gerade dann, wenn die heimische Ruhe beispielsweise durch Straßenlärm gestört wird, haben sich die Schallschutzklassen bewährt – sie sichern somit einen ergiebigen Schlaf und ausreichend Erholung vom stressigen Arbeits- und Alltag. Damit die verschiedenen Ursachen von Lärm effektiv ausgeblendet werden können, werden Fenster mit schalldämmender Verglasung benötigt. Viele Faktoren greifen dabei ineinander, darunter die Scheibendicke, die Frequenz und das Material. Dabei gilt grob gesprochen: je dicker das Glas, desto höher ist auch die Schalldämmung. Je nach Umgebungssituation kann zwischen insgesamt sechs Schallschutzklassen gewählt werden. Folgende Beispiele verdeutlichen, wie wichtig das richtige Glas dabei ist, detailliertere Informationen hält zudem das Umweltbundesamt bereit:

  • Klasse 2 -32 dB
    Diese Klasse eignet sich für Wohnstraßen mit 10-50 Kfz pro Stunde und 26-35 m Abstand zwischen Haus und Straße.
  • Klasse 3 – 37 dB
    Diese Klasse eignet sich für Wohnstraßen mit 50-200 Kfz pro Stunde und 26-35 m Abstand zwischen Haus und Straße.
  • Klasse 4 – 43 dB
    Diese Klasse ist für Hauptverkehrsstraßen geeignet, auf denen 1000-3000 Kfz pro Stunde unterwegs sind und der Abstand zwischen Haus und Straße bei 100-300 m liegt.

 

3. Einbruchschutz

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Einbruchsicherheit eines Fensters, wobei es hier allerdings auch auf den Standort des jeweiligen Fensters ankommt. Ein Fenster mittig im zweiten Obergeschoss bietet beispielsweise keine große Angriffsfläche, auf der schwer einsehbaren Rückseite des Hauses im Erdgeschoss macht die Zusatzinvestition hingegen schon mehr Sinn. Einbruchhemmende Fenster zeichnen sich aus durch Fenstergriffe mit Drehhemmung, Anbohrschutz am Fenstergriff, Verbundsicherheitsglas und stabile Pilzkopfzapfen. Mitunter macht außerdem die nachträgliche Sicherung der Fenster durch spezielles Sicherheitszubehör Sinn. Zu beachten ist, dass ein Vermieter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, die Einbruchssicherheit der Wohnung durch zusätzliche Maßnahmen zu erhöhen. 

grosse fensterflaecheBei großen Fensterflächen muss auf die Wärmedämmwerte der angebotenen Fenster geachtet werden. Bild von Arek Socha from Pixabay

4. Verwertung alter Fenster

Alte Fenster sind wider Erwarten auch nach ihrer Nutzung noch vielseitig verwendbar. Denn sie gelten keinesfalls als Abfall, sondern vielmehr als wertvoller Rohstofflieferant. Das Thema Recycling ist aus der Fenster- und Fassadenindustrie mittlerweile nicht mehr wegzudenken, dafür stecken viel zu viele Rohstoffe in dem ehemaligen Bauschutt. Kunststoff, Holz, Metall und nicht zuletzt die Verglasung selbst können nochmals neu aufbereitet werden. Zu diesem Zweck sind bundesweite Sammelsysteme im Einsatz, die die Werkstoffe zusammenführen und aus ihnen neue Fensterprofile, Glas oder sogar erneuerbare Energie aus Gebrauchtholz machen. Holz aus Altfenstern gilt daher laut des Erneuerbare-Energien-Gesetz als CO²-neutraler Energieträger. Auch das Energiekonzept der Bundesregierung baut auf dieser Idee auf und fördert die Maßnahmen der Gebäudesanierung, bei der ein großer Teil in die Erneuerung von Fenstern fließen soll. Und bei einem Gesamtbestand von immerhin 578 Millionen Fenstereinheiten in Deutschland sind es derzeit stolze 320 Millionen, die nach energetischem Standpunkt veraltet sind. 

 

5. Effektiver Luftaustausch dank moderner Fensterlüfter

Gerade in modernen Häusern wird zudem immer häufiger auf Fensterlüfter zurückgegriffen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Häuser heutzutage mit einer guten Wärmedämmung ausgestattet sind, es wird also luftdicht gebaut und das wiederum bedeutet, dass durch Fenster und Türen nur noch sehr wenig Luft strömt. Das ist zwar durchaus sinnvoll, damit die Wärme nicht entweicht, andererseits behindert es aber einen ausreichenden Luftaustauch. Um den Grundluftwechsel zu unterstützen und beispielsweise Folgen wie Schimmel zu unterbinden, werden Luftaustausch-Systeme integriert, die die manuelle Lüftung  - als etwa das Stoßlüften – unterstützen. Eine der beliebtesten Arten von Lüftungssystemen sind die sogenannten Fensterlüfter bzw. Fensterventilatoren, die am Fenster installiert werden. Sie sind eine reizvolle Alternative zur Klimaanlage und überzeugen darüber hinaus auch durch ihren niedrigen Preis und den geringen Einbauaufwand. Sie teilen sich in verschiedene Varianten auf:

  • Fensterfalzlüfter
    Dieser Lüfter wird in den Fensterfalz eingebaut – darunter ist der Bereich des Fensters zu verstehen, bei dem Flügel und Rahmen aufeinandertreffen. Während der Luftaustausch vonstattengeht, wird nur wenig Wärme verschwendet. In der Regel wird bei einem solchen Modell aber kein zusätzlicher Ventilator angeboten.
  • Beschlagsgeregelter Lüfter
    Als Fensterbeschläge werden die Teile des Fensters bezeichnet, die Flügel und Rahmen miteinander verbinden. Eine Lüftung lässt sich hier beispielsweise so realisieren, dass die Fensterflügel regelmäßig automatisch gekippt werden. Auch hier sind Ventilatoren nur selten anzutreffen.
  • Fensterventilator
    In Räumen mit hohem Feuchtigkeitsanteil oder vielen Menschen, etwa einer Großküche oder Kantine, sorgen Fensterventilatoren effektiv für einen umfassenden Luftaustausch. Sie sind zu diesem Zweck meist mit unterschiedlichsten Sensoren ausgestattet, um Feuchtegrad, Temperatur, Rauch oder Bewegungen zu messen – bei Erreichung definierter Messwerte erfolgt der Betrieb automatisch. Ein Fensterventilator ohne sensorische Automatik bietet sich hingegen in kleinen Räumen, wie etwa Wohnräumen, an.

 

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6. Fenster in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten

Da Fenster in der Mietwohnung ein essenzieller Bestandteil sind, kommt es zwischen Mietern und Vermietern diesbezüglich immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten. Wer ist für die Reinigung schwer zugänglicher Fenster zuständig? Welche Rechte hat der Mieter und welche Pflichten muss der Vermieter bei Austausch oder Modernisierung erfüllen? Einige der häufigsten Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden.

  • Ist eine Modernisierung durch den Vermieter möglich?
    Eine Modernisierung durch den Vermieter ist möglich, muss deshalb aber nicht automatisch völlig kostenfrei für den Mieter sein. Zunächst gilt es, den Vermieter zu informieren, Gründe für eine Modernisierung können beispielsweise Zugluft oder Feuchtigkeit bzw. Kondenswasser an den Fenstern sein. Ist dies der Fall, so hat der Mieter Anspruch auf eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten der Vermieter zu übernehmen hat. Unterschieden werden muss hierbei allerdings zwischen einer Fenstersanierung – bei der wirklich nur die Mängel behoben werden – und einer Modernisierung zur nachhaltigen Energieeinsparung – letztere hebt den Wert der Mietwohnung an und könnte daher auch mit Kosten für den Mieter verbunden sein. Ist der Mieter außerdem selbst für die Mängel verantwortlich, so muss der Vermieter in diesem Fall selbstredend nicht haften.
  • Können mangelhafte Fenster für eine Mietminderung sorgen?
    Tauchen Mängel wie etwa undichte Fenster auf, so hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen, wenn die Mängel nicht behoben werden. Die grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter über die Situation im Vorfeld informiert wurde. Bis zu 20% Mietminderung sind in einem solchen Fall keine Seltenheit.
  • Welche Kosten kommen bei einer Fenstersanierung auf den Mieter zu?
    Tritt eine Modernisierungsmaßnahme in Kraft, so kann dies für den Mieter höhere Mieten mit sich bringen. Eine solche Mietpreiserhöhung aufgrund einer Modernisierung ist aber nur dann zulässig, wenn sie den Gebrauchswert der Wohnung erhöht. Grundsätzlich gestattet das Mietrecht dem Vermieter außerdem nur eine maximale Erhöhung der Jahresmiete um 8% für die aufgewendeten Modernisierungskosten.
  • Wer ist für die Reinigung der Fenster zuständig?
    Die Reinigung der Mietwohnung obliegt dem Mieter, hierzu gehört auch die Reinigung der Fenster. Dabei ist es unerheblich, ob sich Teile eines Fensters nicht öffnen lassen oder schwer zugänglich sind.

Urteile

Urteil BGH - Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen; Quotenabgeltung

Der Bundesgerichtshof kippt weitere fomularmäßige Klauseln zu den Schönheitsreparaturen. Zusammengefasst ist der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen während der Mietzeit oder nach Auszug nur dann verpflichtet, wenn er die Wohnung renoviert übernommen hat. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, muss ein angemessener Ausgleich gezahlt worden sein.
Auch die oft zu findende Quotenabgeltungsklausel wurde gestrichen. Keine anteilige Übernahme der Renovierung, wenn der Mieter vor Fälligkeit auszieht und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.
Wie schon im ersten Satz erwähnt, befasste sich der BGH mit den häufig anzutreffenden Formularmietverträgen (Haus und Grund, Zweckform, Formblitz etc.). Wurden zwischen Mieter und Vermieter individuelle Abreden zu den Schönheitsreparatueren getroffen, sind diese Abreden nicht von den Entscheidungen betroffen.

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