Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Die Sperrfristen des § 577a BGB* nach Umwandlung in Eigentumswohnungen greifen nicht, wenn die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfolgt, weil die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört.
Weiterlesen ...Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen