Der Fall: Ein über der Wohnung der Mieterin liegendes Dachgeschoss wurde 1990 zu Wohnzwecken ausgebaut. Da jeder Schritt zu hören war, verlangte die Mieterin 2006 von ihrem Vermieter schriftlich die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Wohnung. Um ihrem Verlangen Nachdruck zu verleihen, ließ sie ließ 2007 ein Beweissicherungsverfahren durchführen, bei dem festgestellt wurde, dass der Schallschutz unzureichend ist. Die Vermieter reagierten nicht und beriefen sich in der folgenden Gerichtsverhandlung auf Verjährung.

aktuelle Urteile

Bei Auszug muss die Tapete nicht entfernt werden

Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

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