Meldet der Mieter seinem Vermieter einen Mietmangelund dieser reagiert dieser nicht, stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens: Soll der Mieter den Mangel zunächst auf eigene Kosten beseitigen und den Vermieter zur Zahlung eines Vorschusses auffordern? Oder ist es sinnvoller, die Mietzahlungen unter den Vorbehalt der Rückzahlung zu stellen und den Vermieter gerichtlich zur Vornahme der Reparatur zu verklagen? Vielleicht kann auch einfach nur die Miete gemindert werden, bis der Vermieter sich rührt? Aber, kann der Vermieter irgendwann kündigen, weil die Mietminderungen eine gewisse Summe erreicht haben?