dieb stiehlt wertsachen aus wohnung kleinBei einem Wohnungseinbruch werden Türen oder Fenster aufgebrochen und oft stark beschädigt. In der Wohnung findet der Inhaber häufig weitere Spuren von Verwüstung. Schubladen wurden gewaltsam geöffnet, Regale umgestoßen und Hausrat liegt, wenn er nicht gestohlen wurde, oft stark beschädigt zwischen den Überresten des Mobiliars. Anders als die emotionalen Verletzungen, die der Einbruch hinterlässt, können materielle Schäden bei entsprechender Vorsorge durch Versicherungen abgemildert werden. Schauen wir uns einmal an, wer für die Beseitigung der Schäden und den Ersatz des Hausrates zuständig ist.

ein mieter telefoniert mit seinem vermieterMeldet der Mieter seinem Vermieter einen Mietmangelund dieser reagiert dieser nicht, stellt sich die Frage des weiteren Vorgehens: Soll der Mieter den Mangel zunächst auf eigene Kosten beseitigen und den Vermieter zur Zahlung eines Vorschusses auffordern? Oder ist es sinnvoller, die Mietzahlungen unter den Vorbehalt der Rückzahlung zu stellen und den Vermieter gerichtlich zur Vornahme der Reparatur zu verklagen? Vielleicht kann auch einfach nur die Miete gemindert werden, bis der Vermieter sich rührt? Aber, kann der Vermieter irgendwann kündigen, weil die Mietminderungen eine gewisse Summe erreicht haben?

Bei Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die im Vertrag bezeichneten Mieträume in einem zur beabsichtigten Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen. Die vertraglich übernommene Verantwortung endet nicht mit der Übergabe der Mieträume, sondern bleibt während der gesamten Laufzeit des Mietvertrages bestehen. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters, die vermieteten Räume von Mängeln aller Art freizuhalten. Die Verpflichtung besteht grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wen das Verschulden für den Mangel trifft.

Durch Ungeziefer oder Schädlinge kann das Wohnerlebnis auf ganz unterschiedliche Weise gestört werden. Ungezieferbefall in einer Mietwohnung bedeutet zuerst einmal, dass die Möglichkeit zur Wohnnutzung beeinträchtigt wird. Diese Vertragsstörung wird durch die Möglichkeit, die geschuldete Miete zu kürzen, ausgeglichen. Neben Unannehmlichkeiten bei der Wohnnutzung können durch Schädlingsbefall jedoch auch andere, wirtschaftlich spürbare Schäden auftreten. Möbel können durch Nagetiere beschädigt oder durch Holzschädlinge angegriffen werden. Kleidung wird durch Mottenfraß untauglich. Lebensmittel, die von Vorratsschädlingen befallen sind, müssen vollständig entsorgt werden. Ungewollte Kontakte mit Hygieneschädlingen wie Mäusen oder Flöhen können neben Ekelgefühlen sogar vom Arzt konkret feststellbare Gesundheitsschäden auslösen.

Urteile

Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Der Mieter ist in der Beweispflicht!

Vermieter und Mieter wohnten in gleichen Haus - der Vermieter in der Souterrainwohnung, der Mieter in der Erdgeschoßwohnung. Im Dezember 1998 kündigte der Vermieter das bestehende Mietverhältnis zum 31. Dezember 1999 mit der Begründung, er wolle "in die größere, hellere und trockenere Wohnung im Erdgeschoß einziehen". Die Mieter räumten die Wohnung und mieteten eine andere Wohnung zu einem höheren Mietzins. In der folgenden Zeit nahm der Vermieter in der Erdgeschoßwohnung Sanierungsarbeiten vor, die sich bis in das Jahr 2002 hinzogen. Nachdem er geheiratet hatte, vermietete er die Erdgeschoßwohnung Mitte des Jahres 2002 anderweitig. Er lebt mit seiner Ehefrau in der durch Umbau ebenfalls vergrößerten Souterrainwohnung.

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