In diesen Fällen dürfen Sie Ihren Vermieter anlügen

haus mit wohnungsschluesseln

Bevor es zur Schlüsselübergabe durch den Vermieter kommt, müssen Mieter so einige Hürden nehmen.

Der deutsche Wohnungsmarkt ist vielfältig und die Situation, die sich hinsichtlich Angebot und Nachfrage darstellt, hängt sehr stark vom Standort der Wohnung ab. Ein Blick in den Datenreport 2016 zum Thema Wohnen bei destatis.de zeigt auf Seite 9, dass in Sachsen 9,8 % der Wohnungen leer stehen, es in Hamburg aber nur 1,5 % sind. Während es in ländlichen Gebieten also verhältnismäßig unkompliziert ist, ein passendes Domizil zu finden, stellt es sich in besonders beliebten Stadtteilen wie Hamburg-Eimsbüttel völlig anders dar. Hier werden kaum noch Wohnungen offiziell ausgeschrieben, weil sie „unter der Hand“ weggehen. Steht doch einmal eine Wohnung in der Zeitung, müssen Mietinteressenten mit dutzenden Konkurrenten rechnen.

 

Mieter tun (fast) alles für eine Wohnung

Eine Wohnung zu suchen mutiert nicht nur in Großstädten oftmals zur echten Geduldsprobe, denn die Wohnungsbesichtigungen werden von unzähligen Mietinteressenten besucht. Und wenn eine Wohnung wirklich infrage kommt, dann würde so mancher Mieter (fast) alles tun, um den Vermieter zu überzeugen, der ideale Mieter zu sein.

Die Traumwohnung ist zum Greifen nah, der neue Mieter würde am liebsten sofort mit den gepackten Koffern einziehen. Doch zwischen der neuen Traum-Wohnung und dem Einzug stehen die Fragen des Vermieters – und die können mitunter ganz schön heikel sein. Dieser Beitrag klärt, wann Mieter lügen dürfen und wann sie die Wahrheit sagen müssen. Einer der dicksten Punkte auf der Liste ist die Frage nach den finanziellen Verhältnissen, aus diesem Grund steht das Thema ganz weit oben und wird ausführlich betrachtet.

Schufa-Auskunft

Die SCHUFA ist ein gewerbliches Unternehmen, das Informationen über das Zahlungsverhalten sammelt. Lassen sich Verbraucher Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr zu Schulden kommen, zum Beispiel versäumen sie die Ratenzahlungen ihres Kredites oder sie bezahlen ihre Mobilfunkrechnung nicht, kommt es zu einem negativen Eintrag in der SCHUFA, soweit ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ausführliche Informationen inkl. Link zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft finden sie hier.

Vermieter fordern in der Regel eine SCHUFA-Auskunft von ihren Mietern an. Sie wollen damit ihr berechtigtes Interesse zufrieden stellen, dass hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Mietzahlungen besteht. Von Vermieterseite wird argumentiert, dass sie bei der Überlassung des Wohnraums schließlich monatliche Zahlungen zu erwarten haben, auf die sie sich verlassen müssen. Und wenn der potentielle neue Mieter in der SCHUFA negativ aufgefallen ist, könnten Sie sich auf eine einwandfreie Zahlung der Miete nicht verlassen.

icon hand 3Als Verbraucher haben sie das Recht, jährlich eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft anzufordern und sie sollten dieses Recht auch in Anspruch nehmen. Denn nicht immer stimmen alle Einträge und nur, wenn Verbraucher die Einträge regelmäßig kontrollieren, können sie sie berichtigen lassen.

Um zu vermeiden, dass der Vermieter über einen eigenen Fragebogen unzulässige Daten abfragt und erhält, sollten potentielle Mieter dem Vermieter ausschließlich die spezielle Vermieter-Bonitätsauskunft der SCHUFA vorlegen.

Persönliche Verhältnisse und Privatleben

Das Privatleben eines Mieters ist tabu. Vermieter fragen häufig

  • nach der Familienplanung,
  • nach einem Hobby oder
  • nach der sexuellen Orientierung potentielle Mieter,

doch beantworten müssen Verbraucher das nicht. Mit Blick darauf, dass das Verweigern einer Antwort aber durchaus die negative Konsequenz haben kann, die Wohnung nicht zu bekommen, dürfen Verbraucher in diesen Punkten lügen.

Familienplanung: Fragen Vermieter nach der Familienplanung, wollen Sie wissen, ob demnächst (schreiender) Nachwuchs ansteht. Das ist nicht zulässig. Verbraucher winden sich aus dieser Frage heraus, in dem sie sagen, noch nicht darüber nachgedacht zu haben.

Haustiere: Solange es sich um Kleintiere wie Hamster, Fische oder Wellensittiche handelt, geht das den Vermieter grundsätzlich nichts an. Ausnahme: Es ist z. B. eine massenhafte Haltung geplant, die auf Kosten der Hygiene, Ruhe und/oder Sicherheit geht (Gift- und Würgeschlangen, Mäuse, Ratten, Riesenspinnen, Skorpione, Papageien). Die Haltung von Hunden und Katzen ist abzustimmen.

Kurzum: Hamster ja, Hund und Katze bedingt.

Politische Gesinnung: Verbraucher dürfen lügen, wenn es um ihre politische Gesinnung geht.

Musikgeschmack: Hintergrund der Frage ist, ob mit Lärmbelästigung zu rechnen ist, wie sie landläufig von lauten Technobeats und Heavy Metal Klängen ausgehen. Der Musikgeschmack geht den Vermieter nichts an. Top-Antwort: „Ich mag klassische Musik.“

Rauchen: Verbraucher dürfen mit Nein antworten, auch wenn sie Raucher sind. Vermieter dürfen nämlich kein Rauchverbot für Mietwohnungen aussprechen. Allerdings kann starkes Rauchen zu Schadenersatzforderungen führen.

Fazit: Lügen ist in bestimmten Fällen nicht strafbar und dient dem Schutz der Privatsphäre

Das Privatleben potentieller Mieter ist tabu für Vermieter. Beantwortet ein Verbraucher Fragen nach seiner politischen Gesinnung, dem Musikgeschmack, geplanter Kleintierhaltung oder der Familienplanung bewusst falsch, um die Chancen auf die Wohnung zu wahren, dem erwachsen daraus keine negativen rechtlichen Folgen.

Urteile

Wohnwertverbesserungen fließen nicht in die Mieterhöhung

Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Bad und Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet hat oder die Parteien eine konkrete anderweitige Vereinbarung getroffen haben; hierzu genügt es nicht, dass sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags zum Einbau der Ausstattung verpflichtet hat (BGH, Urteil vom 7. 7. 2010 - VIII ZR 315/09).

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