Wie finde ich den richtigen Mieter für meine Wohnung?

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Nicht wenige Privatvermieter gehen bei der Neuvermietung allzu sorglos vor. Sei es, dass sie sich scheuen, zu genau nach den Einkommensverhältnissen zu fragen oder sie sind froh, dass sich überhaupt jemand für die Wohnung interessiert. Legen sie ihre Scheu ab, verlassen sie sich nicht nur auf Ihren guten Riecher und das freundliche Auftreten der Mietinteressenten. Wenn Sie einen solventen Mieter wünschen, sind überprüfbare Fakten gefragt und sie sollten wie ein Vermieter-Profi handeln.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit auf Mietnomaden zu treffen?

Zum Thema Zwangsräumung haben wir einmal in die Statistik geschaut: Im Jahr 2013 waren in Deutschland 21,9 Millionen Wohnungen vermietet* und in diesem Jahr wurden laut Schätzung des Deutschen Mieterbundes ca. 70.000 Wohnungen aus den unterschiedlichsten Gründen zwangsgeräumt*², dies entspricht 0,32 %  der Mietverhältnisse. Die Zwangsräumung ist also eher die Ausnahme.

Regelmäßig wird das Thema Mietnomaden in den Print- und Onlinemedien wieder neu belebt, am liebsten mit einschlägigen Bildern verwahrloster Wohnungen und traurig dreinschauenden Vermietern. Im Zuge der Mietrechtsnovelle des Jahres 2010 untersuchte die Universität Bielefeld das Phänomen Mietnomaden und befragte hierzu 1.000 von einem Zahlungsverzug ihrer Mieter betroffene Vermieter. Überraschend an der Studie war, dass nur 1/3 der  betroffenen Privat-Vermieter Erkundigungen über die Solvenz bzw. das bisherige Zahlungsverhalten des Mietinteressenten einholten, von diesen gaben sich wiederum 3/4 mit einer Selbstauskunft des Mietinteressenten zufrieden!

* Quelle Destatis Statistisches Bundesamt Statistisches Jahrbuch, Seite 147; *² Quelle Presseinformation REPORT MAINZ, 30.04.2013

Nach diesen Unterlagen fragen professionelle Vermieter 

Datenbanken oder Auskunfteien betreffend die Kreditwürdigkeit

83,58%

Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers

76,87 %

Selbstauskunft des Mietinteressenten (ohne Nachweise)

76,12 %

Eigene Erkundigungen beim Vorvermieter

32,84 %

Sonstiger Einkommensnachweis (Kontoauszüge, Steuererklärung)

32,09 %

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters

29,85 %

Keine

00,00 %

 

Wenn sie als Vermieter keine unliebsamen Überraschungen erleben möchten, sollten sie die Vermietung wie ein Profi angehen und sich Gedanken zu Ihre Wohnung und ihrem zukünftigen Mieter machen. Auf einem guten Weg sind sie, wenn sie ein kritisches Auge auf den vorherigen Mieter werfen. Soll der neue Mieter ähnlich sein oder ganz anders, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben?

Fangen sie mit der Wohnung an: Welche Besonderheiten weist sie auf?

Setzen sie bei der Beschreibung die Mieterbrille auf. Worauf achtet Ihr Wunschmieter, auf was legt er Wert, was ist zweitrangig?

Wenn sie eine Vorstellung zu Ihrem Wunschmieter haben und die Besonderheiten der Wohnung kennen, können sie schon in der Überschrift des Anzeigentextes Ihre Zielgruppe ansprechen!

Fakten auf den Tisch

Neben der üblichen Beschreibung zu Ausstattung und Lage der Wohnung sollten sie im Anzeigentext auch auf mietvertragliche Besonderheiten eingehen.

Sie denken, dass kann man ja noch alles besprechen, wenn der Vertrag unterschrieben wird? Dazu rate ich nicht. Wir übten hier auch anfangs Zurückhaltung, stellten jedoch schnell fest, dass manche Vereinbarung für den ein oder anderen Mietinteressenten ein Grund war, die Wohnung nicht anzumieten. Sie ersparen sich und Mietinteressenten Zeit, wenn sie wichtige Vertragsbedingungen schon in der Anzeige benennen.

Mieter-Vorauswahl und Wohnungsbesichtung

In Ballungsgebieten ist Wohnraum knapp. Wir erhalten auf eine Wohnungsanzeige unter Umständen hunderte Anfragen. Da liegt es nahe, einfach die ersten 30 Interessenten zu einer Besichtigung einzuladen. Dazu raten wir nicht. Gleichen sie die Anfragen mit Ihrer Prioritätenliste ab und laden sie gezielt nur Personen ein, die Ihren Vorstellungen entsprechen.

Lesen sie die Bewerbungen auf ihre Anzeige in Ruhe durch und laden sie ihre Favoriten gezielt ein. Führen sie keine Massenbesichtigungen durch. Das ist entwürdigend für die Interessenten und sie lernen ihren neuen Mieter nicht kennen. Wenn sie drei bis maximal fünf Interesseten einladen, haben sie eine gute Chance mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und sie können eher beurteilen, ob Haus, Wohnung, Vermieter und Mieter zusammen passen.

Das sollte zur Wohnungsbesichtigung bereitliegen

Bewerbungsmappen

Immer mehr Mieter und Mieterinnen übergeben uns während der Besichtigung eine Bewerbungsmappe: Lebenslauf, Einkommensnachweise, die Kopie des Personalausweises und natürlich die Schufa-Auskunft werden akkurat abgeheftet überreicht. Es bleibt ihnen überlassen, ob sie die Unterlagen annehmen, wir tun es nicht. Uns reicht zunächst die Selbstauskunft. Oft genug ruft der Mietinteressent nach ein paar Tagen an und bittet um Rücksendung, da er es sich anders überlegt hat. Ein Aufwand, der nicht sein muss. Zudem müssen sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten.

Äußern sie sich während der Wohnungsbesichtigung nicht zu Vergabekriterien. Der eine oder andere Mieter könnte ihre Äußerungen als Diskriminierung bei der Wohnungssuche deuten und mit Hilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Ansprüche ableiten.

Selbstauskunft

Überreichen sie jedem Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung eine Selbstauskunft. Achten sie darauf, dass alle Fragen beantwortet werden. Werden die darin enthaltenen zulässigen Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet, ist dies für sie bereits ein sachlicher Grund, den Bewerber oder die Bewerberin ohne Verstoß gegen das AGG abzulehnen.

Sachliche Ablehnungsgründe können sich ferner aus den Angaben des Bewerbers, bzw. aus daraus resultierenden Nachfragen ergeben:

Prüfen sie die Bonität des zukünftigen Mieters

Sie haben ihren Favoriten gefunden? Nun ist die finanzielle Situation zu prüfen. Scheuen sie sich nicht, nach den Einkommensverhältnissen zu fragen, auch wenn es sich um Freunde oder Bekannte handelt! Verlassen sie sich nicht auf ihren guten Riecher und das freundliche Auftreten. Wenn sie einen solventen Mieter wünschen, sind überprüfbare Fakten gefragt.

 


Das Nettoeinkommen des Mieters
Grob spricht man von 35% bis 40% des Nettoeinkommens, welches maximal für die Miete gezahlt werden sollte. Gibt das Nettoeinkommen des Interessenten das nicht her, sollten sie eine Vermietung überdenken.


 

betriebskosten abrechnen 350 mal 350

 


Alle mietrelevanten Unterlagen müssen vorliegen
Ihr Favorit zögert die Vorlage der gewünschten Unterlagen hinaus oder will die Dokumente vorlegen, wenn der Vertrag unterschrieben wird? Auch wenn Sie gerne einen Mietvertrag abschließen möchten, in solchen Fällen gilt: Liegen nicht alle Unterlagen vorab zur Prüfung vor, gibt es keinen Termin zur Vertragsunterschrift!