Wissenswertes zur Schufa-Auskunft für Mieter & Vermieter

Fünf junge Mieter*innen stellen sich vorEs vergeht kaum noch eine Wohnungsbesichtigung, bei der uns nicht recht schnell die Schufa-Auskunft für den Vermieter aufgedrängt wird. Wir warten auf den Tag, an dem die Mietinteressenten ihren Schufa-Score-Wert schon beim Eintritt in die zu vermietende Wohnung nennen. Guten Tag, mein Name ist Müller, Peter Müller, Schufa-Score 95,8 %, ich interessiere mich für die Wohnung.

Auf der anderen Seite fragen wir uns, warum nicht auch ein Hauseigentümer seine Bonität nachweisen sollte. Nicht jeder Vermieter kommt solide seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nach. Die Heizung ist defekt oder der Balkon ist marode und nichts wird gemacht, weil die Handwerker in diesem Haus nur mit Vorkasse arbeiten? Kein gutes Zeichen.

 

Was ist die Schufa?

Nun, die Schufa-Auskunft hat sich in den letzten Jahren in der Wohnungswirtschaft als gängiges Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters durchgesetzt. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist ein 1927 gegründetes privates Unternehmen (AG), das von der kreditgebenden Wirtschaft finanziert wird. Dazu gehören beispielsweise Banken, Sparkassen, Leasingunternehmen, Telefonanbieter und Versandhändler. Diese Firmen geben der Schufa Informationen über ihre Kunden (Kredite, Handyverträge, Girokonten). Außerdem greift die Schufa auf Eintragungen aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte zu.

 

Warum soll ich meine SCHUFA-Auskunft regelmäßig prüfen?

Um die Black Boxes Auskunfteien zu mehr Transparenz anzuhalten, wurde 2010 das Datenschutzgesetz dahingehend erweitert, dass Auskunfteien einmal pro Jahr gratis Kunden Einblick in die über sie gespeicherten Daten geben müssen, immerhin sind mittlerweile 66,4 Millionen Personen in der SCHUFA-Datenbank erfasst, ein riesiger Datenbestand. Bei der Eintragung und Pflege kann es zu Namensverwechslungen, unberechtigten Schufa-Eintragungen oder unterlassenen Löschungen kommen.

Verbraucherschützer empfehlen deshalb, dieses Auskunftsrecht regelmäßig wahrzunehmen. Dieser Empfehlung sollten sie als Verbraucher folgen. Die Anforderungsseite ist auf der Schufa-Homepage schwer zu finden, da hier hauptsächlich die kostenpflichtigen Dienste beworben werden. Die kostenlose Schufa-Auskunft (Datenübersicht nach § 34 BDSG) gibt es hier.

 

Darf ein Vermieter eine Schufa-Auskunft einholen oder verlangen?

  1. Kein Vermieter hat einen Rechtsanspruch auf Überlassung einer Schufa-Auskunft durch den Mietinteressenten.
  2. Ist der Vermieter (in der Regel große Immobiliengesellschaften) selbst Mitglied der Schufa, darf er mit der Einwilligung des Mietinteressenten eine Bonitäts-Auskunft einholen.
  3. Ist der Vermieter nicht Mitglied der Schufa, kann er nicht, auch nicht mit Einwilligung des Mieters, unmittelbar auf die Schufa-Daten zugreifen.

Wenn sie als Mieter unbedingt die angebotene Wohnung anmieten möchten und ihr Vermieter auf Vorlage der Schufa-Auskunft besteht, müssen sie wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und tätig werden. Schwärzen Sie aber die Angaben, die der potentielle Vermieter nicht wissen muss, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummern. Die Verbraucherzentrale Bremen hat unter http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/Schufascan ein Muster der kostenlosen Auskunft Datenübersicht nach § 34 BDSG zur Ansicht eingescannt.

 

Aber ihr wollt doch auch eine Schufa-Auskunft!

Ja, da sind wir ehrlich. Kommt ein Mietinteressent in die nähere Auswahl, möchten wir fast immer eine Schufa-Selbstauskunft sehen. Wir sind dem Hauseigentümer gegenüber verantwortlich, der uns auch sofort in die Pflicht nimmt, wenn die Miete nach einem halben Jahr ausbleibt und eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs eingeleitet werden muss.

 


Tipp für Vermieter und Mieter

Wird vom Mieter eine Mietkautionsbürgschaft von einem Versicherer angeboten, können sie sich die Vorlage einer Schufa-Auskunft sparen. Die Versicherungen prüfen den Schufa-Stand des Mieters und schließen einen Bürgschaftsvertrag nur mit erstklassigen Risiken ab.


 

Schufa Basis-Score Tabelle

 

Scorewert

 

 

Ausfallwahrscheinlichkeit

 

 

> 97,5%

Sehr geringes Risiko

95% - 97,5%

Geringes bis überschaubares Risiko

90% - 95%

Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko

80% - 90%

Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko

50% -80%

Sehr hohes Risiko

< 50%

Sehr kritisches Risiko

 

Viele Vermieter sind erst einmal überrascht, wenn sie erfahren, dass ein Score-Wert zwischen 80% und 90% schon eine deutlich erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit darstellt, ein Score von 80% bis 90% hört sich doch gut an. Ein Wert in diesem Bereich ist für uns zunächst noch kein Ausschlusskriterium für den Abschluss eines Mietvertrages. Oft haben wir es mit jungen Menschen zu tun, die uns von geplatzten Handyverträgen oder zu vielen Ratenkrediten erzählen. Das Ansparen auf das teure Mobiltelefon oder den neuen Fernseher ist mühsam und ein Ratenkredit mit dem ersten selbst verdienten Geld war schnell zu haben.

 

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Eine Warnung an alle Gutgläubigen: Übernehmen sie keine Kredit-Verpflichtungen, die sie nicht erfüllen können oder später einmal bereuen könnten. Wir hatten den Fall eines frisch verliebten Pärchens. Die junge Frau hatte eine saubere Schufa-Auskunft, der junge Mann leider nicht, wie sich später herausstellte. Er bekam keinen neuen Handyvertrag oder gar einen Kredit. Die Verträge wurden deshalb über die Freundin abgeschlossen. Die dann nach dem Ende der Beziehung auf den Ratenzahlungen sitzen blieb und uns gestand, die Miete kaum noch bezahlen zu können.

 

Bei diesen 9 Schufa-Einträgen sollten die Alarmglocken läuten

Der Score-Wert ist nicht so gut, der Mietinteressent würde sich aber gut in die Mietergemeinschaft einpassen? Schauen sie sich zusammen die Eintragungen näher an und überprüfen sie die Angaben des Bewerbers. Einige der bei der SCHUFA gespeicherten Informationen sollten Sie hellhörig machen. Sie sind untrügerische Merkmale dafür, dass Ihr Mietinteressent Probleme mit Geld hatte oder hat. Dazu gehören vor allem diese Merkmale:

  • gekündigtes Girokonto wegen missbräuchlicher Nutzung,
  • abgelehnter beantragter Konsumentenkredit,
  • Vertragskündigung wegen verspäteter Ratenzahlungen für einen Kredit,
  • unwidersprochener gerichtlicher Mahnbescheid,
  • Zwangsvollstreckung,
  • eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid),
  • Scheckkartenmissbrauch oder Scheckbetrug,
  • Scheckrückgabe mangels Deckung,
  • fruchtlose Pfändung.

Über eines müssen Vermieter sich im Klaren sein: Die Schufa-Auskunft ist eine Momentaufnahme. Sie errechnet durch ein kompliziertes Rechenverfahren den sogenannten Score-Wert. Dieser Score-Wert ist die Einschätzung der Schufa, inwieweit der Bürger in Sachen Zahlungskraft und  Zahlungsverhalten vertrauenswürdig ist. An sich, gerade auch für Kleinvermieter, die nicht über die Informationsmöglichkeiten der großen Vermieter verfügen, eine sinnvolle Sache.

Durch die Schufa erfährt ein Vermieter weder den Arbeitgeber noch das Einkommen oder das Vermögen des Mietinteressenten. Die Schufa kann auch nicht sagen, ob der neue Mieter sich gut in die Mietergemeinschaft einfügt oder schnell für Ärger im Haus sorgt. Das müssen sie als Vermeiter einschätzen.

Kritisch wird es, wenn Mietinteressenten eine Schufa-Selbstauskunft fest zusagen und die Vorlage sich immer wieder hinauszögert. Auch wenn sie als Vermieter gerne einen Mietvertrag abschließen möchten, in solchen Fällen gilt: Keine Schufa-Auskunft, kein Termin zum Abschluss des Mietvertrages. Gehen sie bei der Mieterauswahl wie ein Profi vor.

Sie suchen eine neue Wohnung? Fordern sie rechtzeitig ihre kostenlose Schufa-Auskunft an und prüfen sie die Eintragungen. Falsche oder veraltete Einträge sollten sie löschen lassen.

Seien sie als Bewerber ehrlich. Solange die Sachverhalte offen kommuniziert werden und das tun immer mehr Menschen, sehen wir erst einmal keinen Grund einen Bewerber nur aufgrund eines nicht im absolut oberen Bereiches angesiedelten Score-Wertes auszuschließen. Die Schufa-Auskunft ist nicht das alleinige Kriterium für den Abschluss eines Mietvertrages.

aktuelle Urteile

BGH zu Wohnungsstandard: Man bekommt, wofür man bezahlt

Zwei Wohnungsmieter, der eine wohnt in einem Haus aus den sechziger Jahren, der andere in einem Haus aus den siebziger Jahren, machen unter Berufung auf Mängel der Wohnung Gewährleistungsansprüche gegen ihre Vermieterinnen geltend. Sie möchten - unter anderem - wegen der "Gefahr von Schimmelbildung" in den gemieteten Räumen die Feststellung einer Minderung der von ihnen geschuldeten Monatsmiete (§ 536 BGB) sowie die Zahlung eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung.

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