Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Wohl aufgrund von Feuchtigkeit hatte sich ein schmaler Streifen des makellosen Parketts vor der Balkontür dunkel verfärbt. Als der Vermieter sich weigerte den Schaden beheben zu lassen, kürzte der Mieter die Mietzahlung um 5%. Vor dem Münchener Amtsgericht (474 C 2793/12) hatte er damit keinen Erfolg. Kleinteilige Holzverfärbungen sind hinzunehmen und stellen keinen Grund für eine Mietminderung dar.
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich