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aktuelle Urteile

Neue Dichtung am Abflussrohr ist keine Kleinreparatur

Eine Vermieterin beauftragte ein Unternehmen mit Reparaturarbeiten in der Mietwohnung. Die Firma demontierte einen Abfluss im Badezimmer und erneuerte dort eine Dichtung, hierfür wurden der Vermieterin 82,51 Euro in Rechnung gestellt. Diesen Betrag wollte die Vermieterin von ihren Mietern erstattet haben, doch die weigerten sich und die Parteien trafen sich vor dem AG Charlottenburg wieder.

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Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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