Im Falle eines Rechtsstreits will man sein Recht in den besten Händen wissen. Da liegt es nahe, einen Fachanwalt zurate zu ziehen. Doch welche Qualifikation verbirgt sich hinter dem Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht“ – und garantiert sie wirklich eine bessere Beratung? Der Titel des Fachanwalts ist weit verbreitet. Derzeit sind es über 40.000 Anwälte, also etwa ein Viertel aller Anwälte in Deutschland, die mit dieser Bezeichnung für sich werben. Viele führen auch gleich zwei oder drei Spezialgebiete an. Doch wie aussagekräftig ist die Bezeichnung für die Qualifikation in einem bestimmten Rechtsgebiet?
Voraussetzungen für die Bezeichnung des Fachanwalts
Wer sich Fachanwalt nennen will, muss zunächst über eine profunde Berufserfahrung in einem spezialisierten und streng definierten Rechtsgebiet verfügen. Nach § 5 S. 1 lit. j FAO ist im Rechtsgebiet Miet- und Eigentumswohnrecht dafür der Nachweis von mindestens 120 bearbeiteten Fällen gefordert, wobei mindestens 60 davon gerichtliche Verfahren sein müssen.
Darüber hinaus müssen umfangreiche theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden, die in der Regel in einem vorbereitenden Lehrgang erworben werden. Dieser umfasst alle gem. § 14 c FAO relevanten Bereiche des Miet- und Wohneigentumsrechts:
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht (einschließlich Steuerrecht)
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Der Lehrgang ist umfangreich, seine Gesamtdauer muss mindestens 120 Zeitstunden betragen. Am Ende stehen mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen in verschiedenen Bereichen, die der Bewerber erfolgreich absolvieren muss. Alternativ zu einem Lehrgang kann die theoretische Qualifikation der Anwaltskammer auch über Zeugnisse, Publikationen und andere geeignete Dokumente nachgewiesen und zur Bewerbung vorgelegt werden.
Fazit: Ist der Titel Fachanwalt ein Qualitätsmerkmal?
Führt ein Anwalt die Bezeichnung Fachanwalt, kann dies also als Qualitätsmerkmal gelten. Die Bezeichnung ist ein beliebtes Marketinginstrument, um sich abzugrenzen und Mandate anzuziehen. Eine Qualifikation als Fachanwalt bringt zudem erhebliche Vorteile auf dem Stellenmarkt im Bereich Recht. Doch nicht nur für den Arbeitgeber, auch für den Mandanten ist der Titel ein valider Wert: Er bedeutet das verbriefte Zeugnis einer fachlichen Vertiefung und Spezialkompetenz, die breiter aufgestellte Anwälte in der Regel nicht erreichen.
Anders als bei einem einmal erworbenen Doktortitel kann sich ein Fachanwalt auch nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Die Fortbildungsplicht sorgt dafür, dass er sich einmal jährlich mindestens 15 Stunden fortbilden oder in seinem Fachbereich publizierend bzw. dozierend tätig sein muss. Kommt ein Fachanwalt dieser Verpflichtung nicht nach, kann ihm die Befugnis von der Anwaltskammer wieder entzogen werden.
So ist sichergestellt, dass ein Fachanwalt nicht nur durch die tägliche Arbeit, sondern auch durch Fortbildungen in seinem Feld auf dem Laufenden bleibt. Bei der Entscheidung für einen Fachanwalt ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese in aller Regel auch höhere Stundensätze verlangen.