Wohngeld ist ein vom Bund und Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Ende 2020 bezogen rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das waren 1,5 % aller privaten Haushalte. Betrugen die Ausgaben 2019 noch 953,6 Millionen Euro, sind sie in 2020 um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert sich von Jahr zu Jahr. Auch sie sollten daher prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung von Wohngeld besteht.

Urteile

Treppenhaus: Überreichen Blumenschmuck muss der Mieter entfernen!

Wie im botanischen Garten kam sich ein Vermieter bei der Begehung seines Hauses vor. Eine Mieterin hatte das Treppenhaus und den Garten überreich mit Blumen und Pflanzen verschönert. Zu viel befand der Vermieter und forderte die Mieterin auf, die Blumen- und Pflanzengestecke zu entfernen. Als die nicht reagierte, klagte der Vermieter auf Entfernung und hatte Erfolg. Üppige Gestaltungs- und Blumenschmuckarrangements haben die Mieter auf Gemeinschaftsflächen zu unterlassen (Amtsgericht Münster, 38 C 1858/08).