Die richtige Mietvertrag-Vorlage finden

Sie suchen einen Vordruck für einen Mietvertrag? Ob Wohnraum, Garage oder Untermiete, Formularmietverträge finden Sie auf zahlreichen Webseiten, die sich mit Mietrecht befassen. Auch wir als Hausverwaltung bemühen nur in Ausnahmefällen den Rechtsanwalt, in der Regel greifen wir auf Mietvertragvordrucke (Formularmietverträge) zurück. Wir haben uns die Standardverträge der Anbieter Zweckform, Formblitz und des Haus- und Grundbesitzervereins angesehen.

Alle Verträge decken die für einen Mietvertrag grundlegenden Vertragsbedingungen ab. Die eierlegende Wollmilchsau unter den Mietvertragvorlagen gibt es jedoch nicht, so hat zum Beispiel der Zweckform-Verlag sein Angebot sehr ausdifferenziert. Schauen Sie vor der Bestellung also genau hin, wenn Sie einen "Indexmietvertrag" benötigen oder als Vermieter einer Eigentumswohnung die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen verteilen möchten. Notieren Sie genau, welche Vertragspunkte in Ihrem Mietvertrag unabdingbar sind und gleichen sie ihre Liste mit der Produkt-Beschreibung ab. Im Zweifel sollten Sie vor dem Kauf nachfragen.

Lesetipp: Was ist ein Formularmietvertrag?

 

  • Zweckform: Der Avery Zweckform packt viel in seinen Standard-Formularmietvertrag. Ob Vergleichsmiete, Staffelmiete oder Indexmiete; ob Zeitmietvertrag oder unbefristeter Vertrag, der Vermieter kann es sich, sofern er an der richtigen Stelle sein Kreuzchen macht, aussuchen. Diese Vielfalt hat Auswirkungen auf Platz und Lesbarkeit. Im Bereich der Betriebskosten oder auch der Schönheitsreparaturen ist alles drin und dran, aufgrund der kompakten Form jedoch sehr kurz gefassst. Die Schrift ist klein gehalten (Vorsicht für die Generation 50+), Freiflächen für eigene Eintragungen sind in der immer wieder verwendbaren PDF-Version sehr knapp. Durch die vielen Optionen kann der ein oder andere Eintrag schnell übersehen werden. Hier heißt es also ganz genau hinzuschauen!
  • Haus und Grund: der Mietvertragvordruck von Haus und Grund beinhaltet ebenfalls viele Optionen, ist jedoch nur einmal nutzbar. Wenn sie regelmäßig mehrere Verträge abschließen, müssen sie die entsprechenden Kontingente kaufen. Wie bei der Formblitz-Vorlage müssen Index- oder Staffelmieten separat vermerkt werden. Ausführlich im Bereich Betriebskosten und Rückgabe der Wohnung. Das Ausfüllen erfolgt online, die fertige Version kann man sich herunterladen oder zur späteren Bearbeitung oder Archivierung auf dem Server des Verlages lassen. Wir finden a bisserl umständlich, der Vordruck soll auf keinen Fall für mehrere Mietverträge genutzt werden.
  • Formblitz: die Vorlagen des Formblitz-Verlages sind klar gegliedert, gut zu lesen und als ausfüllbare PDF-Vorlage auch mehrmals verwendbar. Garage oder sonstige Räumlichkeiten können angegeben werden, die Betriebskosten sind ausführlich behandelt. Beim Zweckform-Verlag müssen sie jedoch darauf achten, den richtigen Vertrag zu kaufen. So bietet zum Beispiel der viel beworbene "Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung" keine Indexmietvereinbarung an. Schauen Sie hier nach den gesondert angebotenen Mietverträgen, wenn Sie eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren möchten oder wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten und die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen verteilt werden sollten.

Das Mietrecht ist in ständigem Wandel und gerade die Formularmietveträge unterliegen einer strengen richterlichen Prüfung. Dies hat die Fülle der höchstrichterlichen Entscheidungen - denken sie nur an die zahlreichen Urteile zu den Schönheitsreparaturen - in den letzten Jahren gezeigt. Greifen Sie bei einer Neuvermietung deshalb nicht auf die drei Jahre alte Vorlage zurück, um ein paar Euro zu sparen. Achten Sie bei der Auswahl auf Aktualität, diese ist bei den bekannten Anbietern gegeben.

Viele Formulierungen der Formularmietverträge fußen auf höchstrichterlichen Entscheidungen und haben nichts mit "mieterfreundlichen" Vertragsbestimmungen zu tun. Eine eigenmächtige Änderung führt oft zur Unwirksamkeit der mietvertraglichen Vereinbarung. Hier sollten Sie vorab einen Rechtsanwalt um Rat fragen.

Kostenlose Mietvertragvordrucke

Das Alter und die Herkunft der kostenlosen Mietvertragvordrucke, die im Internet zahlreich zu finden sind, lässt sich leider oft nicht ermitteln. Hier sollten sie nur zugreifen, wenn die Vordrucke erkennbar aktuell sind.

Lassen Sie sich beim Ausfüllen eines Formularmietvertrages Zeit!

  • Nicht vervollständigte Lücken, fehlende oder falsche Kreuzchen gehen zu Ihren Lasten!
  • Achten Sie darauf, dass Sie alle ausfüllungsbedürftigen Klauseln vervollständigen. Sonst wird aus der Kaltmiete eine Teilinklusivmiete oder die Kaution muss nicht gezahlt werden.
  • Vermeiden Sie eigene Wortschöpfungen, gerade im Bereich der Betriebskosten. Machen sie es sich einfach. Moderne Mietverträge verweisen auf die Betriebskostenverordnung und entalten eine Öffnungsklausel. Der Verweis auf die Betriebskostenverordnung ermöglicht ihnen die Umlage aller abrechenbaren Betriebskosten, kommt noch eine Öffnungsklausel hinzu, können sie auch in Zukunft neu hinzukommende Betriebskosen auf den Mieter umlegen.
  • Streichen oder unterstreichen Sie keine Betriebskostenpositionen! Wurden Positionen gestrichen, können Sie die Kosten, wenn sie denn später einmal entstehen sollten, nicht mehr auf den Mieter umlegen. Unterstreichen Sie einzelne Betriebskostenpositionen, können Sie auch nur diese mit dem Mieter abrechnen.
  • Achten Sie auf Konsistenz! Wir erleben es nicht selten bei der Übernahme einer Mietverwaltung, dass einzelne Betriebskostenpositionen - beliebt ist die Position Müllgebühren - in dem einen Mietvertrag nach Wohnfläche verteilt werden soll, in einem anderen Mietvertrag wurde eine Verteilung nach Personen vereinbart.
  • Wir handeln nach dem Vieraugenprinzip. Der ausgefüllte Mietvertrag wird immer von einer zweiten Person zusätzlich geprüft.
  • Ihre Wohnung weist Besonderheiten auf? Scheuen Sie sich nicht hierzu auf einem gesonderten Blatt individuelle Vereinbarungen zur Mietwohnung zu treffen.
PRÜFEN SIE DIE BELEGE ZUR ABRECHNUNG?

Urteile

Betriebskostenvorauszahlung | Rückforderung nach Auszug

  • Ein Mieter kann bei beendetem Mietverhältnis die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgemäß abgerechnet hat, zurückverlangen (BGH 9. März 2005 - VIII ZR 57/04).
  • Bei einem bestehenden Mietverhältniss hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen, wenn der Vermieter die abgelaufene Periode nicht fristgerecht abrechnet (BGH ZMR 1984).
  • Der Mieter kann bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur geltend machen, wenn er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11).