Mieter genießen in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die in anderen Ländern zum Teil undenkbar sind. Die Regelungen zum Mietrecht, die auch die Gewerberaummiete oder den Pachtvertrag einschließen, finden sich ab § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zum Wohnraummietrecht finden sich spezielle Regelungen in den §§ 459 bis 578 BGB. Diese Regelungen weisen einige Besonderheiten auf, denn ein Mietvertrag über Wohnraum ist etwas anderes als ein Mietvertrag über gewerblich zu nutzende Räume.