Wenn der Vermieter oder der Mieter einer Wohnung stirbt, stellen sich zur vermieteten Wohnung viele Fragen. Wie geht es weiter? Gibt es Erben? Kann die Wohnung gekündigt werden? Stirbt der Vermieter sind die Fragen schnell geklärt. Der Tod des Vermieters beendet das Mietverhältnis nicht. Es wird mit seinen Erben fortgesetzt. Anders sieht es beim Tod des Mieters aus.