Das Einfamilienhaus oder die Doppelhaushälfte ist frisch gebaut und bezugsbereit, in Zukunft sollen die Räumlichkeiten jedoch nicht vom Eigentümer selbst, sondern von neuen Mietern bewohnt werden. Doch nicht immer sind Immobilien als Geldanlage ein gutes Geschäft und knapp zwei Drittel der Anleger erzielen schlechte Renditen, viele zahlen sogar drauf. So zumindest sind die Ergebnisse der Untersuchung „Renditen von Immobilieninvestitionen privater Anleger“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Wertgrund Immobilien AG zu bewerten. Ein Großteil der niedrigen und negativen Renditen ist dabei auf vermietete Eigentumswohnungen zurückzuführen, zumal gerade Kosten bei einem Mieterwechsel, längere Leerstandzeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen häufig unterschätzt werden – tatsächlich können aber gerade diese Faktoren die Erträge einer Eigentumswohnung nachhaltig gefährden.

Drei Geschwister lachen in die KameraVon Nachbarn und Vermietern sind Kinder oft gefürchtet; entsprechend finden Familien mit Kindern oft nur schwerlich eine neue Wohnung. Immer wieder enden Streitigkeiten um Kinderlärm oder von Kindern verursachte Schäden vor Gericht. Auch was Kinder auf dem Grundstück dürfen und was nicht, ist für Vermieter und Familien gleichermaßen nicht immer klar.

Spezifische längere Abreden sind mit den gängigen Standardmietverträgen aus Platzgründen oft nicht umsetzbar, hier müssen individuelle Vereinbarungen zwischen den Mietparteien getroffen werden. Ob eine Regelung in einem Mietvertrag oder auf einem zusätzlichen Blatt Papier individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde oder eine vorformulierte Bedingung darstellt, ist im Streitfall von erheblicher rechtlicher Bedeutung und die Richter schauen hier genau hin. 

Urteile

Keine Modernisierungsmieterhöhung für Stilllegung des Müllschluckers

Eine Berliner Vermieterin wollte etwas für die Umwelt tun und Energie sparen. Sie legte deshalb in ihrem Mietshaus den Müllschlucker still, vergrößerte hinter dem Haus den Müllplatz und richtete eine Recyclingsammelstelle ein. Da sie dies als Modernisierungsmaßnahme ansah, forderte sie eine Modernisierungmieterhöhung. Eine Mieterin wehrte sich und klagte gegen die Mieterhöhung. Das AG Berlin-Neukölln sah sich den Fall genauer an und gab der Mieterin recht.

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