Immobilienmakler genießen keinen guten Ruf. Besonders schlecht kommen die Makler weg, die sich mit der Vermittlung von Mietwohnungen beschäftigen. Vermieter versuchen den Makler in Haftung zu nehmen, weil der als solvent vorgestellte neue Mieter die Miete schon nach kurzer Zeit nicht zahlt, Mieter wollen ihre Courtage zurück, da die Wohnung diverse Mängel zeigt, auf die der Makler bei der Wohnungsbesichtigung doch hätte hinweisen müssen.

Wenn eine offene Forderung nicht bezahlt wird, liegt das meistens an zwei Hauptgründen. Entweder steht dem Zahlungspflichtigen das notwendige Geld nicht zur Verfügung, oder er bezweifelt die Rechtmäßigkeit der an ihn gestellten Forderung.

Nach den Vorschriften des deutschen Zivilrechts erkennt derjenige, der eine an ihn gestellte Forderung durch vollständige Zahlung ausgleicht, damit die Rechtmäßigkeit dieser Forderung an. Nachträgliche Einwendungen oder Rückforderungsansprüche sind nicht möglich, wenn die Forderung nicht schon vor der Zahlung dem Gläubiger gegenüber ausdrücklich bestritten wurde. Die Vorschrift des § 814 BGB schließt Rückforderungsansprüche des Schuldners aus, wenn er gezahlt hat, obwohl er davon ausging, rechtlich dazu nicht verpflichtet zu sein. Der Anwalt wird in zivilrechtlichen Zweifelsfällen deshalb davon abraten, eine Zahlung zu leisten, bevor überprüft wurde, ob rechtlich tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.

Das Einfamilienhaus oder die Doppelhaushälfte ist frisch gebaut und bezugsbereit, in Zukunft sollen die Räumlichkeiten jedoch nicht vom Eigentümer selbst, sondern von neuen Mietern bewohnt werden. Doch nicht immer sind Immobilien als Geldanlage ein gutes Geschäft und knapp zwei Drittel der Anleger erzielen schlechte Renditen, viele zahlen sogar drauf. So zumindest sind die Ergebnisse der Untersuchung „Renditen von Immobilieninvestitionen privater Anleger“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Wertgrund Immobilien AG zu bewerten. Ein Großteil der niedrigen und negativen Renditen ist dabei auf vermietete Eigentumswohnungen zurückzuführen, zumal gerade Kosten bei einem Mieterwechsel, längere Leerstandzeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen häufig unterschätzt werden – tatsächlich können aber gerade diese Faktoren die Erträge einer Eigentumswohnung nachhaltig gefährden.

Drei Geschwister lachen in die KameraVon Nachbarn und Vermietern sind Kinder oft gefürchtet; entsprechend finden Familien mit Kindern oft nur schwerlich eine neue Wohnung. Immer wieder enden Streitigkeiten um Kinderlärm oder von Kindern verursachte Schäden vor Gericht. Auch was Kinder auf dem Grundstück dürfen und was nicht, ist für Vermieter und Familien gleichermaßen nicht immer klar.

Urteile

Müssen Betriebskosten eines Gebäudes mit Wohn- und Gewerbeeinheiten getrennt abgerechnet werden?

Nein sagt der Bundesgerichtshof! Bei der Abrechnung über Betriebskosten kann, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, auf eine getrennte Abrechnung verzichtet werden, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.

Weiterlesen ...