Beispiel eines EnergieausweisesDer Energieausweis zeigt, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht und informiert steckbriefartig über den Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung.2016 zogen 9,3 Prozent der Deutschen um. Dies ermittelte das Energieabrechnungsunternehmen Techem in seiner Umzugsstudie. Bei der Wohnungsauswahl müssen sich Mieter mit vielen wichtigen Themen auseinandersetzen – Lage, Kosten, Ausstattung – und mit dem Energieausweis.

Was ist überhaupt ein Energieausweis?

Er besteht aus einem Dokument mit mehreren Seiten. Auf Seite 2 finden sich bedarfsorientierte Angaben, auf Seite 3 verbrauchsorientierte Daten. Dargestellt werden die Ergebnisse in Form einer Farbskala zwischen grün und rot, Je röter, desto schlechter der Energiestandard des Hauses oder der Wohnung. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können.

 

Der Streitwert - die Grundlage der Kostenberechnung

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Einfach ist die Festlegung des Streitwertes, wenn der Gegenstand des geltend gemachten Anspruches eine Geldforderung ist. Verklagt Eigentümer Müller den Mieter Schulz auf Zahlung rückständiger Mieten in Höhe von 2.500,00 EUR, ist das der Streitwert.

Im Falle eines Rechtsstreits will man sein Recht in den besten Händen wissen. Da liegt es nahe, einen Fachanwalt zurate zu ziehen. Doch welche Qualifikation verbirgt sich hinter dem Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht“ – und garantiert sie wirklich eine bessere Beratung?  Der Titel des Fachanwalts ist weit verbreitet. Derzeit sind es über 40.000 Anwälte, also etwa ein Viertel aller Anwälte in Deutschland, die mit dieser Bezeichnung für sich werben. Viele führen auch gleich zwei oder drei Spezialgebiete an. Doch wie aussagekräftig ist die Bezeichnung für die Qualifikation in einem bestimmten Rechtsgebiet? 

Urteile

Adventskranz darf an die Wohnungstür

Mieter dürfen grundsätzlich einen Adventskranz an ihrer Wohnungstür anbringen. Das gelte auch, wenn der Flurschmuck besonders bunt ist. Laut Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, sei das Schmücken von Türen mit einem Kranz Ausdruck einer alten Weihnachtstradition und muss toleriert werden. In dem konkreten Fall wollte ein Vermieter einem Mieter verbieten, einen bunten Kranz an der Außenseite der Tür anzubringen, LG Düsseldorf, Az. 25 T 500/89.