In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, dass in Mietverträgen Passagen eingefügt werden, die vor keinem Gericht standhalten. Ein Beispiel hierfür wären die starren Renovierungsregeln, die einem Mieter vorschreiben, die Küche etwa jährlich zu renovieren. Auch andere Regelungen sind längst nicht rechtens, denn kein Vermieter kann vertraglich verlangen zu erfahren, wer zu welchem Zeitpunkt einen Mieter in dessen Wohnung besucht. Neben diesen seltsam anmutenden Regelungen gibt es aber auch einige, die auf den ersten Blick völlig üblich und verständlich klingen: Versicherungen. Was es damit auf sich hat und ob ein Vermieter es tatsächlich von Mietern verlangen darf, dass bestimmte Versicherungen abgeschlossen werden, erklärt dieser Artikel.